Hier finden Sie Informationen zu allen Artikeln, die in der GreifRecht je erschienen sind. Bei älteren Ausgaben stellen wir hier auch PDFs der Artikel zur Verfügung.
Unser Archiv befindet sich im Moment im Wiederaufbau. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle 35 Hefte hier wieder zu verzeichnen.
Ausgabe 31April 2022
Teilnahme von Menschen mit Behinderung an Wahlen
Die öffentliche Debatte hinsichtlich der bestmöglichen Gewährleistung der (politischen) Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft erstickt häufig an der Konfrontation ideologisch gegenüberstehender Lager. Exemplarisch an den jüngsten Entwicklungen im Wahlrecht, beleuchtet der Beitrag dieses Spannungsfeld aus juristischer Perspektive. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob eine normative Anknüpfung an eine Behinderung überhaupt diskriminierungsfrei erfolgen kann und inwieweit die im politischen Diskurs sehr ambivalent verstandenen völkerrechtlichen Abkommen auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen durchschlagen.
“Freedom soon will come; then we’ll come from the shadows” – Widerstandskampf gegen makrokriminelle Regime
Der Beitrag untersucht Motive und rechtliche Aspekte des Widerstands gegen Unrechtsregime. Besondere Aufmerksamkeit erfährt dabei unter anderem der Widerstand gegen das
NS-Regime und die ihm zugrundeliegende Ethik.
Die neuen Änderungen des deutschen Schuldrechts in Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie sowie der Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen
Mit Wirkung für Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden, wird die Verbrauchsgüterkauf-RL (1999/44/EG)1 durch die europäische Warenkaufrichtlinie (kurz: WKRL – (EU) 2019/711)2 sowie die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (kurz: DIDRL – (EU) 2019/770)3 abgelöst. Die notwendige Umsetzung in das deutsche Recht bedeutet eine erneute Reform des BGB-Vertragsrechts nach der Schuldrechtsreform 2002 und der Schuldrechtsmodernisierung 2018. In diesem Artikel sollen die für Studierende wichtigsten klausurrelevanten Änderungen durch die Richtlinien in einer Übersicht aufbereitet werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die Neuregelung des Sachmangelbegriffs, die Einführung einer „Ware mit digitalen Inhalten“ und „Verträge über digitale Produkte“, eine Aktualisierungspflicht der bereitgestellten digitalen Inhalte sowie die Verlängerung der Beweislastumkehr.
GreifRecht erklärt: Beweisverbote im Strafprozess
Im Rahmen der Examensvorbereitung wird das Strafprozessrecht häufig nur oberflächlich behandelt oder gar auf Lücke gelernt. Dieser Beitrag soll zumindest in die Problematik der Beweisverbote einführen und durch Fallbeispiele das Lernen erleichtern sowie Interesse am Strafprozessrecht wecken. In diesem Aufsatz kann aufgrund des Umfangs der Thematik nicht auf die gesamte Beweisverbotslehre eingegangen werden.
GreifRecht merkt an: „Klimaschutzurteil“ und die Schaffung einer eingriffsähnlichen Vorwirkung auf künftige Freiheiten – Anmerkung zum Beschl. des BVerfG vom 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20
Der Klimawandel ist zunehmend Teil der politischen Entscheidungen, spätestens mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die Diskussion in der juristischen Welt angekommen. Dieser Artikel nimmt eine Einordnung der klägerischen Begehren im „Klimaschutzurteil“ anhand der herkömmlichen Kategorie der Schutzpflichten vor.
Hausarbeit aus der Vorgerücktenübung im Öffentlichen Recht (Musterlösung)
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Ausgabe 30Oktober 2020Referendariat und Berufsperspektive in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern
Beste Chancen: Es ist die Zeit der Rekordeinstellungen
In drei kurzen Beiträgen stellt die GreifRecht die berufliche Perspektive für angehende Juristinnen und Juristen in MV dar. Den Einstieg macht Justizministerin Katy Hoffmeister, die für das Referendariat im Land wirbt.
Das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern – ein Erfahrungsbericht
Nach dem Studium und der erfolgreich absolvierten Ersten juristischen Prüfung geht die Ausbildung zur Volljuristin/zum Volljuristen im sogenannten Vorbereitungsdienst (Referendariat) weiter. Erst der Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung befähigt zum Richteramt und ermöglicht die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern wird – vor dem Hintergrund der bevorstehenden
„Pensionierungswelle“ in der Justiz und dem sich für die nächsten Jahre abzeichnenden Personalmangel (vor allem bei den Richtern und Staatsanwälten) – bereits gegenwärtig bundesweit verstärkt seitens des Landesjustizministeriums beworben. Insbesondere (auch, aber nicht nur) für Studierende der Universität Greifswald lohnt daher eine frühzeitige Befassung mit der Frage, ob das Referendariat nach dem Studium in Mecklenburg-Vorpommern absolviert werden soll.
Als Richter in Mecklenburg-Vorpommern – Persönliches und Allgemeines
Der Beitrag soll anhand auch persönlicher Erfahrungen in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit wesentliche Elemente des Berufes einer Richterin bzw. eines Richters darstellen. Grundlage ist ein Blick in die Justiz der neunziger Jahre, der Zeit bis Ende 2019 und ein Ausblick auf mögliche neue Entwicklungen.
Die Anwendung des europäischen Unionsrechts im nationalen Rechtsraum
Die Anwendung des Unionsrechts in Fällen macht Studierenden nicht selten Schwierigkeiten. Diese sind allerdings nicht so groß, wenn ein Fall allein das Unionsrecht betrifft. Wird etwa ein Fall zu den Grundfreiheiten in der Weise gebildet, dass eine bestimmte nationale Maßnahme nur am Maßstab der Grundfreiheiten zu prüfen ist, also ihre Rechtmäßigkeit nach Maßgabe des nationalen Rechts vorgegeben ist, kann das bekannte Schema zu den Grundfreiheiten problemlos abgespult werden: ist eine Grundfreiheit anwendbar, wird sie beschränkt, besteht eine Rechtfertigung.
Komplizierter liegen die Dinge, wenn sich im Rahmen eines Falles sowohl unionsrechtliche als auch nationalrechtliche Fragen stellen. Hier gilt zunächst, dass dann sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht die allgemeinen Strukturen der Falllösung heranzuziehen sind. Gäbe es insoweit strafrechtliche Fälle, ist das nicht anders, doch wird mangels Examensrelevanz das Strafrecht nachfolgend nur am Rande erwähnt.
Daher sollen zunächst die entsprechenden Grundsätze abstrakt dargestellt werden, bevor dann anhand von Fällen, auf die im Text bereits hingewiesen wird, alle Fragen erläutert werden.
Europarecht in der Zivilrechtsanwendung
Wie sind unionsrechtliche Grundfreiheiten, Grundrechte und Richtlinien bei der Lösung zivilrechtlicher Fälle zu berücksichtigen? Wie finden EMRK-Grundrechte den Weg ins BGB? Die Anwendung solcher europarechtlicher Vorgaben im Zivilrecht darf Juristen keine Probleme bereiten. Richtlinienkonforme Auslegung, unmittelbare Unionsrechtsanwendung, Anwendungsvorrang des Unionsrechts und unionsrechtliche Staatshaftung gehören zum Handwerkszeug und werden in diesem Beitrag aufbereitet und an aktuellen Fallbeispielen veranschaulicht.
Darlegungs- und Beweislast bei Hygienemängeln im Arzthaftungsrecht
Der Beitrag befasst sich mit der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Arzthaftungsrecht, die speziell bei Hygienemängeln eine besondere Bedeutung für den Prozess entfaltet. Grund hierfür sind die mit ihnen regelmäßig verbundenen Beweisschwierigkeiten. An die Erörterung der Ausgangslage schließt sich eine Darstellung der verschiedenen Besonderheiten und Modifikationen an.
Was ist Schuld? – Juristische, kriminologische und philosophische Perspektiven
Der Beitrag unternimmt den Versuch, die Kernelemente der „Schuld“, wie man sie vor allem aus dem Strafrecht kennt, herauszuarbeiten und dabei verschiedene Perspektiven unterschiedlicher Wissenschaften zu vereinen. Das Ziel ist vor allem die philosophische und juristische Analyse des Begriffs der Schuld und die Aufstellung einer Definition.
GreifRecht erklärt: Die Bedeutung von Tieren in Gesetz und Rechtsprechung – Eine Analyse ausgewählter Probleme in der zivilrechtlichen Fallbearbeitung
Die besondere Stellung von Tieren in der heutigen Gesellschaft spiegelt sich auch bei einem Blick in Gesetz und Rechtsprechung wider. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über klausurrelevante zivilrechtliche Fallgestaltungen, in denen Tiere eine zentrale Rolle einnehmen. Zunächst wird in Kürze auf Tiere als Vertragsgegenstand und Gewährleistungsfall eingegangen, bevor dann ihr Haftungsrisiko beleuchtet wird. Den Schwerpunkt bildet dabei die Tierhalterhaftung nach § 833 S. 1 BGB. Anschließend werden die Ersatzfähigkeit von Schockschäden bei Tötung oder Verletzung von Tieren, die Verhältnismäßigkeit von Heilbehandlungskosten sowie Tiere als Verfügungsobjekte behandelt.
Moot Courts als Bereicherung für das Studium – Ein Erfahrungsbericht vom 2. Bundesweiten Moot Court im Strafrecht
Der Beitrag beschreibt die Erfahrungen, die die Autor*innen im Rahmen des 2. Bundesweiten Moot Court im Strafrecht gemacht haben. Die Autor*innen kommen zu dem Ergebnis, dass eine Teilnahme mit Aufwand verbunden ist, das Studium aber enorm bereichert. Auch geben die Autor*innen Hinweise für Studierende, die eine Teilnahme erwägen.
Klausur aus der Anfängerübung im Privatrecht – Schuldrecht Allgemeiner Teil
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Ausgabe 29Juli 2020
Entparlamentarisierung zwischen Schein und Sein
Entparlamentarisierung, Bedeutungsverlust der Parlamente, Krise des Parlamentarismus: Die Diagnose einer etwaigen Gefährdung der Stellung und Macht der Parlamente hat viele Namen, aber auch diverse Facetten und Ursachen, wobei aktuell zunehmend der Nutzung sozialer Netzwerke und digitaler Medien Bedeutung beigemessen wird (I.). Eine an diese Diagnose anschließende Therapie kann jedoch nicht verfassungsrechtlich verbindlich verordnet werden, sondern lediglich verfassungspolitisch empfohlen (II.).
Die Bedeutung der ILO‐Abkommen im deutschen Arbeitsrecht
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Einfluss von ILO-Ab- kommen auf das deutsche Arbeitsrecht. Dabei wird sich schwerpunktmäßig mit der Gewährleistung des Streikrechts, insbesondere in Hinblick auf Beamte, auseinandergesetzt.
Prädikat in der ersten juristischen Prüfung – Anleitung und Plädoyer einer eigenständigen Examensvorbereitung
Heutzutage bereiten sich immer noch 70% bis 90% der Examenskandidaten mithilfe eines privaten Repetitoriums auf das Examen vor, ohne dass wohl die meisten diese Entscheidung aus purer Überzeugung getroffen haben. Dabei ist keineswegs nachgewiesen, dass sich der Besuch eines privaten Repetitoriums tatsächlich auf die Examensnote auswirkt. Es braucht ein Umdenken in den Köpfen der Examenskandidaten, eine eigenständige, selbstbewusste und -gesteuerte Examensvorbereitung. Dies schließt dann – auch wenn der Verfasser die Notwendigkeit hierfür nicht sieht – ein kommerzielles Repetitorium nicht aus. Dieser Beitrag soll zu einer eigenständigen Examensvorbereitung ermutigen. Damit es nicht bei einem vagen, wenig konkreten Plädoyer verbleibt, soll anhand eigener Erfahrung eine strukturierte Vorgehensweise zur sicheren Examensvorbereitung vorgestellt werden. Der Bericht stellt eine schriftliche Zusammenfassung eines Kurzvortrages dar, der im Jahr 2019 an der Universität Greifswald im Rahmen einer Veranstaltung zur Examensvorbereitung gehalten worden ist.
GreifRecht erklärt: Staatliche Schutzpflichten des Gesetzgebers in der Fallbearbeitung
Angesichts zunehmender Bedeutung privater Rechtsbeziehungen für die Ausübung grundrechtlicher Freiheiten, erlangen staatliche Schutzpflichten immer mehr Bedeutung. Im (Selbst-)Studium werden sie aber nur stiefmütterlich behandelt, was womöglich auch der Tatsache geschuldet ist, dass die Dogmatik weniger klar ist als bei den Abwehrrechten mit dem Drei-Schritt aus Schutzbereich-Eingriff-Schranken. Der Beitrag soll hier Abhilfe schaffen.
GreifRecht merkt an: Strafbarkeit ärztlich assistierter Selbsttötungen – BGH, Urt. v. 03.07.2019 – 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18
Nach über 30 Jahren änderte der BGH am 03.07.2019 seine Rechtsprechung zur Assistenz bei Selbsttötung durch Mediziner. Im Fall Wittig 1984 hatte der BGH vormals entschieden, dass die Unterstützung eines Patienten bei der Selbsttötung strafbar sei. Im aktuellen Urteil beschloss der 5. Strafsenat des BGH, dass das Unterlassen von lebenserhaltenden Maßnahmen bei einem Patienten, der freiwillig Medikamente nahm, um sein Leben zu beenden, nicht mehr unter Strafe zu stellen sei. Im Folgenden werden nach einer kurzen Sachverhaltsdarstellung die wichtigsten Aspekte des Urteils dargelegt und besprochen, um anschließend auf die juristische Diskussion und Reaktion der Gesellschaft (oder Medien) auf das Urteil einzugehen.
Klausur im Strafrecht für Anfänger: Im bayrischen Wirtshaus
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Ausgabe 28Oktober 2019
Vom Beruf unserer Zeit…
Vom 27.-28. Juni 2019 fand in Greifswald der 99. Deutsche Juristen-Fakultätentag statt. Der Beitrag wurde als Vortrag im Rahmen des wissenschaftspolitischen Abends unter dem Thema „Vom Beruf unserer Zeit für Recht und Rechtswissenschaft“ gehalten.
„Mysterien des Rechts“ – Wie werden bei einer Bundestagswahl aus Stimmen Mandate?
Die Verteilung der Sitze des Bundestages anhand der errungenen Erst- und Zweitstimmen ist der wichtigste Schritt für die Frage der Zusammensetzung des Bundestages. Gleichwohl ist der Ablauf auch bei Studierenden der Rechtswissenschaften oftmals unbekannt. Das liegt wohl vor allem an der komplexen und nur schwer verständlichen Regelung des § 6 Bundeswahlgesetz (BWG). Dieser Beitrag soll anhand der Bundestagswahl 2017 Licht ins Dunkel bringen.
Rolle und Behandlung des traditionellen afrikanischen Rechts in Südafrika
Das traditionelle afrikanische Recht funktioniert komplett anders als das, was wir üblicherweise unter Recht verstehen – schon allein deshalb, weil es in der Regel nur mündlich übertragen wird. Wie geht eine westlich-europäisch geprägte Rechtsordnung die Herausforderung an, traditionelles Recht anzuerkennen und zu integrieren? Welche Hindernisse haben sich in den letzten Jahren gezeigt? Ein rechtsvergleichender Blick auf das pluralistische Rechtssystem Südafrikas versucht, diese Fragen zu beantworten.
„Algorithmic Pricing“ als neue Herausforderung des (deutschen) Kartellrechts: Bestandsaufnahme und Zukunft
Die Arbeit befasst sich mit den Problemen, die das Phänomen des Algorithmic Pricing – also die algorithmenbasierte Preissetzung – in kartellrechtlicher Hinsicht aufwirft und stellt sodann mögliche Lösungsansätze dar.
Der Entwurf zur Neufassung des SOG M-V
Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V auf den Weg gebracht. Neben neuen Eingriffsbefugnissen sind außerdem Vorschriften zum Datenschutz enthalten. Der Beitrag soll einen Überblick über die geplanten Maßnahmen sowie deren Bedeutung für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vermitteln. In der Arbeit werden dafür die wesentlichen Neuerungen dargestellt.
Rezension: „Recht trifft Wirtschaft“
Die nachfolgende Rezension stellt die in der Festschrift „Recht trifft Wirtschaft“ verschriftlichten Beiträge jeweils im Überblick dar und erläutert die Hintergründe des Gesamtwerkes. Abschließend erfolgt ein kurzes Fazit, welches die Bedeutung des Werkes insbesondere für Studierende hervorhebt.
Mit der Lerngruppe erfolgreich durch das Examen – Erfahrungsbericht und Anregung für Spaß und Erfolg mit der gemeinsamen Examensvorbereitung
Mit diesem Artikel möchten wir anderen Studierenden weitergeben, wie wir unsere Examensvorbereitung als Lerngruppe erfolgreich und mit viel Spaß gestaltet haben. In unserer Gruppe waren wir zu viert, haben uns ein bis drei Mal die Woche getroffen und anderthalb Jahre lang zusammengearbeitet. Die Methoden waren dabei recht ausgefallen; auch ein Lerngruppenausflug gehörte dazu. Neben der Lerngruppe haben wir die drei universitären Examenskurse besucht.
GreifRecht merkt an: Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig – Darstellung von BVerfG, Beschl. v. 29.01.2019 – 2 BvC 62/14
Das BVerfG hat entschieden: Der pauschale Ausschluss von Wahlen für sich in Betreuung für alle Angelegenheiten befindende Personen und Straftäter, die aufgrund von Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, ist verfassungswidrig.
Klausur im Privatrecht für Anfänger
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Ausgabe 27April 2019
Zur Falllösung im Staatsorganisationsrecht
Staatsorganisationsrechtliche Klausuren bereiten nicht nur Studienanfängern erhebliche Probleme. Oftmals liegt das daran, dass die Normen des Grundgesetzes kaum konkrete Aussagen zu den zu beantwortenden Rechtsfragen treffen, sodass man vor die Aufgabe gestellt wird, auf vergleichsweise allgemeine Argumente zurückzugreifen. Anders als im grundrechtlichen Bereich gibt es auch kaum ein anerkanntes Prüfungsschema. Der Aufsatz soll daher gewisse Grundlagen legen, die den Umgang mit staatsorganisationsrechtlichen Klausuren erleichtern sollen.
Erfundener Super-Schaden – Eine satirische Urteilsanmerkung
Es handelt sich um einige heiter-betrübliche Betrachtungen zu einem in den Medien vielbeachteten Urteil des LG Augsburg v. 14.11.2018 – 021 O 4310/16.
Individualrechtliche Untersuchung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem derzeit in den Medien viel diskutierten Thema der sexuellen Belästigung. Sie bringt dieses dabei in einen arbeitsrechtlichen Bezug, beleuchtet es von der individualrechtlichen Seite und befasst sich insbesondere mit den Rechten und Pflichten der Betroffenen.
Von Reichsbürgern und Chemtrails: Verschwörungstheorien 2.0
Der Beitrag behandelt die aktuelle Renaissance von Verschwörungstheorien im digitalen Zeitalter. Insbesondere im Hinblick auf die Gruppe der sog. „Reichsbürger“ setzt sich die Arbeit schwerpunktmäßig mit der Entstehung von Verschwörungstheorien und möglichen Folgen eines wachsenden Verschwörungsglaubens auseinander.
GreifRecht erklärt: Die Wirksamkeit von Willenserklärungen beschränkt Geschäftsfähiger anhand von § 107 BGB
Im Rahmen des Studiums und der Examensvorbereitung nehmen Rechtsfragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit eine unabdingbar wichtige Rolle ein. Sie können in den unterschiedlichsten Fallkonstellationen lösungsentscheidend sein; nicht zuletzt, da sich aus ihnen zahlreiche (Folge-)Probleme ergeben. Dabei ist § 107 BGB die erste sowie zentrale Norm, anhand derer die Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen ist. Eine sorgfältige juristische Arbeitsweise ist dafür unentbehrlich, um zu erkennen, ob die Wirksamkeit der Erklärung offenkundig ausscheidet oder doch vorliegt. Es findet die Weichenstellung für die weitere Prüfung statt. Der nachfolgende Beitrag fasst daher wesentliche Aspekte zur Wirksamkeit von Willenserklärungen beschränkt Geschäftsfähiger anhand von § 107 BGB zusammen.
GreifRecht merkt an: Digitaler Nachlass – Übergang des Nutzungsvertrags über ein soziales Netzwerk – Anmerkung zu BGH, Urt. v. 12.07.2018 – III ZR 183/17
Ist ein Facebook-Account vererblich? Der BGH bejaht dies in einem Grundsatzurteil und widerspricht damit dem Kammergericht, das zuvor anders entschieden hatte. Rechtlich geht es um den Eintritt der Erben in den Nutzungsvertrag mit dem sozialen Netzwerk sowie um das daraus folgende Recht auf Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten. Dabei war neben der prinzipiellen Vererblichkeit eines solchen Vertrags die Frage zu klären, ob dieses Ergebnis mit Persönlichkeitsrechten des Erblassers, aber auch seiner Kommunikationspartner vereinbar ist. Außerdem war zweifelhaft, ob Telekommunikations- und Datenschutzrecht einem Zugang der Erben zum Benutzerkonto entgegenstehen.
Hausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Der Dieselskandal zog weite Kreise. Nicht nur zivilrechtlich führen erhöhte Schadstoffimmissionen zu Diskussionen. Auch im öffentlichen Recht stellen sich interessante Fragen rund um die gerichtlich angeordneten Fahrverbote für viele der deutschen Großstädte. Der Sachverhalt der Hausarbeit ist angelehnt an das Urteil des BVerwG zum Fahrverbot in Stuttgart. Der Schwerpunkt lag hier insbesondere auf dem Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht, sowie einer methodischen Herleitung europarechtskonformer Dieselfahrverbote.
Klausur aus dem Probeexamen im Privatrecht
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Ausgabe 26Oktober 2018
Hoheitliche Staatsaufgaben und Privatisierung – Schützt die Verfassung einen Kernbestand staatlicher Aufgaben?
Eine eingängige Formel bei der Abgrenzung von staatlichem und privatem Handlungsraum ist das Postulat, wonach die Wahrnehmung hoheitlicher Staatsaufgaben zwingend durch den Staat zu erfolgen habe. Diese Annahme impliziert, dass dem positiven Verfassungsrecht ein geschlossener Kernbestand privatisierungsfester Aufgaben zu entnehmen sei. Am Beispiel Deutschlands, Frankreichs und der USA verdeutlicht der Beitrag Probleme bei der Ableitung konkreter Staatsaufgabenbereiche aus den jeweiligen Verfassungen. Zugleich werden rechtskulturelle und rechtsstilistische Implikationen des Themas angedeutet.
Religiöse Symbole im staatlichen Bereich
Religiöse Symbole spalten nicht nur hierzulande die Gesellschaft. Föderale Vorhaben, Kruzifixe in Gerichtssälen oder öffentlichen Einrichtungen aufzuhängen, werden mit der Symbolkraft als abendländische Kulturtradition gerechtfertigt. Dabei kommt es durchaus zu Spannungen mit bereits ergangenen Entscheidungen des BVerfG. Und auch in Frankreich spalten Burkiniverbote oder aufgestellte (kommunale) Krippen die Gemüter. Dabei lohnt sich durchaus ein Blick auf die rechtliche Herangehensweise in beiden Ländern, denen letztlich ein unterschiedliches Verständnis zugrunde liegt. Ein rechtsvergleichender Beitrag, dessen Inhalt an Aktualität vorerst wohl nicht verlieren wird.
Kriminalität als moralische Handlung: Grundlagen und empirische Befunde zur Situational Action Theory
Der Beitrag behandelt die Situational Action Theory, eine Kriminalitätstheorie, welche zur Erklärung von Kriminalität die Interaktionseffekte zwischen der Person und ihrer Umwelt in den Vordergrund rückt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Erklärung der theoretischen Grundlagen sowie der Auswertung von empirischen Befunden.
Bereicherung der Juristenausbildung durch studentische Rechtsberatungen
Der Beitrag stellt das Konzept der studentischen Rechtsberatungen in Deutschland vor. Insbesondere wird dabei auf den Verein „ParaGreif – Studentische Rechtsberatung e.V.“ eingegangen, der im Juli 2017 in Greifswald gegründet worden ist.
GreifRecht erklärt: Die Datenschutz-Grundverordnung
Der Beitrag erklärt kurz die wichtigsten Regelungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und gibt einen Überblick über die öffentliche Kontroverse dazu.
GreifRecht merkt an: Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß – Anmerkung zu BVerfG, Urt. v. 12.06.2018 – 2 BvR 1738/12
Mit dem hier besprochenen Urteil des BVerfG hat dieses höchstrichterlich entschieden, dass ein generelles Streikverbot für Beamte mit der Verfassung im Einklang steht. Das BVerfG hat vier gegen das Streikverbot gerichtete Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern zurückgewiesen. Dabei waren insbesondere die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG entscheidungserheblich sowie Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG und die Frage der Vereinbarkeit eines solchen Streikverbots mit der aktuellen Rechtsprechung des EGMR. Die Entscheidung ist sowohl für Examenskandidaten als auch für Beamte in praktischer Hinsicht von großer Bedeutung.
Klausur im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
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Ausgabe 19April 2015Rechtsphilosophie
Historische und methodische Grundlagen der Staatsidee in Hegels Grundlinien der Philosoph
Hegels Rechtsphilosophie gehört ohne Zweifel zu den bedeutendsten Werken der Rechts- und Staatstheorie. Ungeachtet dessen scheint es, als sei in der gegenwärtigen juristischen Ausbildung kein Raum für Klassiker, zumal wenn diese wie Hegels Philosophie im Verruf stehen, lediglich restaurative Politik einer vergangenen preußischen Ordnungsmacht zu sein. Dass die Verkürzung der hegelschen Philosophie auf einige lehrbuchtaugliche Formeln jedoch unangemessen ist und dass sich die Lektüre dieses Meilensteins der Rechtstheorie auch nahezu 200 Jahre nach ihrem Erscheinen lohnt, möchte der vorliegende Beitrag zeigen.
Ausgabe 18Oktober 2014Aspekte europäischer Rechtskultur
Das Sein verstimmt das Bewusstsein – Eine (polemische) Gedankenskizze zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie
Das neue Verbraucherschutzrecht verdient eine kritische Würdigung, und zwar in mehreren Hinsichten. Zunächst rechtshandwerklich; in dieser Hinsicht hat es sowohl formal als auch inhaltlich signifikante, die Qualität der deutschen Zivilrechtskodifikation deutlich mindernde Schwächen. Des Weiteren aber auch (europa-)politisch; schlecht gemachtes Richtlinien-Europarecht, das den Menschen „klein denkt“ und sich beim „kleinen Mann“ beliebt machen will, verfehlt die Berufung, die die Europäische Union für Europa richtigerweise haben sollte und haben muss. Der Beitrag will diese Thesen illustrieren.
Grundzüge des internationalisierten deutschen Ausländerrechts
Das Ausländerrecht regelt für viele Menschen zentrale Lebensbereiche, insbesondere das Aufenthaltsrecht und das Recht zur Ausübung einer Beschäftigung. Die Regelungen nachzuvollziehen, ist aufgrund des Umfangs und der häufigen Änderungen des Ausländerrechts aber schwierig. Der Aufsatz gibt daher einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und die Systematik des Ausländerrechts und ermöglicht damit einen schnellen Einstieg in dieses Rechtsgebiet.
Der Gerichtshof der Europäischen Union als multikulturelles Gericht
Der Beitrag eröffnet Innenansichten des Gerichtshofs der Europäischen Union. Er schildert den Alltag dieser multikulturellen Institution mit seinen Friktionen und Freuden aus der Perspektive einer ehemaligen Richterin und zeigt auf, wie sich die Kultur des Gerichtshofs im Laufe der diversen Erweiterungen von ursprünglich sechs auf heute 28 Mitgliedstaaten gewandelt hat. Anhand von Beispielen wird erläutert, wie der Gerichtshof mit der Sprachenvielfalt umgeht und welche Probleme durch die Notwendigkeit, mit Übersetzungen zu arbeiten, entstehen können. Die Methodik, die der Gerichtshof entwickelt hat, um das in allen amtlichen Sprachfassungen verbindliche Recht der Europäischen Union bzw. ihrer Vorgänger zu interpretieren, wird ebenso thematisiert wie die Herausforderung, angesichts sehr unterschiedlicher Urteilsstile in den Mitgliedstaaten einen eigenen Urteilsstil zu entwickeln.
Der Anspruch auf rechtliches Gehör, insbesondere im Zivilprozess
Der Anspruch auf rechtliches Gehör mit seinen Grundlagen sowohl im Grundgesetz als auch in der EMRK und der Europäischen Grundrechtecharta kann in Klausuren in jedem Rechtsgebiet relevant werden. Im Folgenden werden zunächst die Rechtsgrundlagen vorgestellt, dann folgen allgemeine Ausführungen zum verfassungsrechtlichen Gehörsgrundrecht. Speziell für den Zivilprozess werden sodann die Gehörsrüge des § 321a ZPO und Einflüsse des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf die Handhabung von Präklusionsnormen erörtert. Der Beitrag endet mit Überlegungen zu einem „Recht auf Beweis“ und zum systematischen Verhältnis von Gehörsgrundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) und Rechtswegsgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG).
Wettbewerbsverzerrungen im Wettbewerb der Rechtsordnungen – Die vergessene Seite der Medaille
Wer vom „Wettbewerb der Rechtsordnungen“ spricht, will meist nicht nur ein Phänomen beschreiben, sondern verbindet damit auch die Idee, dieser Wettbewerb führe wie auf dem Produktmarkt zu einer Qualitätssteigerung. Hierbei wird häufig übersehen, dass der Wettbewerb zwischen den verschiedenen staatlichen Rechten in ganz erheblichem Maße unter Wettbewerbsverzerrungen leidet. Der Beitrag zeigt die wichtigsten dieser Wettbewerbsverzerrungen auf und kommt zu dem Schluss, dass die Wirklichkeit vom Modell eines Qualitätswettbewerbs weit entfernt ist.
Die Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte – Ein historischer Abriss vom Konstitutionalismus bis in die Gegenwart
Die 1776 in Nordamerika verabschiedete Virginia Declaration of Rights1 und die wenige Jahre später (1789) von der französischen Nationalversammlung verkündete Déclaration des droits de l’homme et du citoyen 2 schrieben erstmals individuelle, unveräußerliche Freiheits- und Gleichheitsrechte im und vor dem Staat fest und markierten damit den Durchbruch zum modernen Grundrechtsdenken. Beide Menschenrechtserklärungen sind bis heute weltweit äußerst bedeutsam 3 und inspirierten ab dem 19. Jahrhundert auch die deutschen Verfassungsgeber: Zunächst wurden in einige Landesverfassungen sogenannte staatsbürgerliche Garantien aufgenommen; die Paulskirchenverfassung von 1849 wie auch die Weimarer Reichsverfassung von 1919 sprachen sogar schon von Grundrechten. Allerdings war die Legislative an all jene Verbürgungen nicht gebunden (I.-III.). Dies änderte sich erst 1949 mit Inkrafttreten des Grundgesetzes, das der herausragenden Bedeutung der Grundrechte im Verfassungsgefüge Rechnung trägt, indem es in Art. 1 Abs. 3 deren unmittelbare Bindungswirkung gegenüber allen drei Staatsgewalten ausdrücklich anordnet. Damit macht – erstmals in der deutschen Geschichte – eine Verfassung Ernst mit der aus heutiger Sicht selbstverständlich erscheinenden Höchstrangigkeit der Grund-
rechte und ihrer rechtlichen Verbindlichkeit auch und vor allem gegenüber dem Gesetzgeber (IV.).
Das strafprozessuale Zwischenverfahren – §§ 199 ff. StPO …
Der folgende Beitrag befasst sich mit dem in den §§ 199-211 StPO geregelten sog. Zwischenverfahren, in dem das für die Hauptverhandlung zuständige (Straf-)Gericht, nachdem die Staatsanwaltschaft eine Anklage nach § 170 Abs. 1 StPO eingereicht hat, darüber entscheidet, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Betrachtet werden sowohl die Grundlagen dieses Verfahrensabschnitts als auch problematische Fragen.
GreifRecht merkt an: Zur Vererblichkeit des Entschädigungsanspruchs wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 29.04.2014 – VI ZR 246/12
Der BGH entschied am 29.04.2014 (VI ZR 246/12), dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht vererblich ist. Diese Frage war in der zivilrechtlichen Literatur zuvor hoch umstritten. Wenn auch die Klärung der Streitfrage und der damit verbundene Gewinn an Rechtssicherheit zu begrüßen sind, kann der Entscheidung weder in der Begründung noch im Ergebnis gefolgt werden.
GreifRecht erklärt: Die Begründetheit der Urteilsverfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde ist das zentrale Instrument zur Verwirklichung wirksamen Grundrechtsschutzes. Dabei muss grundlegend zwischen der unmittelbar gegen Gesetze gerichteten sog. Rechtssatzverfassungsbeschwerde und der gegen gerichtliche Entscheidungen gerichteten Urteilsverfassungsbeschwerde unterschieden werden. Darüber hinaus besteht die wegen des Erfordernisses der Rechtswegerschöpfung praktisch wenig relevante – Möglichkeit, unmittelbar gegen Exekutivakte vorzugehen. Von größter Relevanz in Praxis und Klausuren ist die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile. Gegenüber der Rechtssatzverfassungsbeschwerde ist diese durch einige Eigenheiten gekennzeichnet, die den Bearbeiter in Klausuren vor besondere Herausforderungen stellen.
Examensklausur Strafrecht
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Ausgabe 17April 2014Kerngebiete des Wirtschaftsprivatrechts
Die Störerhaftung im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht
Die Haftung des Störers im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht gehört zu den größten Streitfragen in diesen drei wirtschaftsrechtlichen Kerngebieten. Im Bereich der urheberrechtlichen Haftung des WLAN-Anschlussinhabers erhielt sie in jüngster Zeit auch ein größeres Medienecho. Der Aufsatz stellt die historische Entwicklung dieser Haftungsform im Vergleich dar, setzt sich mit ihrem Zweck auseinander und wirft einen kritischen Blick auf die aktuelle Rechtsprechungspraxis.
Die Parodie als Grenze des Urheberrechts und urheberrechtliche Grenzen der Parodie
Die Arbeit umfasst das praktisch bedeutsame Thema, inwieweit sich das Urheberrecht und die Parodie gegenseitig begrenzen. Sie arbeitet die Herausforderung der Parodie an das Urheberrecht heraus und stellt fremde sowie eigene Lösungsansätze zur Klärung des dadurch entstehenden Interessenkonflikts dar.
Die Pflichten des Vorstandes bei einem feindlichen Übernahmeangebot
Unternehmensübernahmen sind nicht nur wirtschaftliche
Großereignisse, sondern stellen auch in rechtlicher Hinsicht
eine Herkulesaufgabe dar. Insbesondere sog. feindliche Über-
nahmeangebote führen zu der Frage, wie der Vorstand ei-
ner Zielgesellschaft sich fortan zu verhalten hat. Schließlich
hat dieser als Leitungsorgan gerade in Zeiten der Übernah-
me diverse Interessen zu berücksichtigen. Dieser bisher unge-
löste Interessenkonflikt ist das grundsätzliche Problem, das
sich hinter der konkreten Pflichtenregelung des § 33 Abs. 1
WpÜG verbirgt und zu Meinungsverschiedenheiten hinsicht-
lich der Auslegung dieser Regelung führt. Ziel dieser Studien-
arbeit ist es, mithilfe methodischer Analyse aufzuzeigen, dass
Übernahmeangebote den Handlungsspielraum des Vorstan-
des nicht i.S.e. strikten Neutralitätspflicht beschneiden, son-
dern eine angemessene Interessenabwägung verlangen.
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestaltung von Gerichtsstrukturen: Exemplarische Betrachtung der Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern
Im Oktober 2013 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz (GerStrNOG) be-
schlossen. Durch angespannte öffentliche Haushalte und demographische Entwicklungen ist der Gesetzgeber allerdings nicht nur zwischen Ostsee und Uckermark gefordert, gerichtliche Organisationsentscheidungen zukunftsfähig zu justieren. In diesem Problemfeld interessieren Fragen nach verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grenzen bei der Umsetzung von Gerichtsstrukturveränderungen, zu denen die verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bislang nur selten die Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Nachfolgend illustriert eine Vertretbarkeitskontrolle am Maßstab materiellen Verfassungsrechts vor dem Hintergrund konkreter Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips sowie der Garantien des effektiven Rechtsschutzes und der richterlichen Unabhängigkeit maßgebliche Erfordernisse gesetzgeberischen Handelns anhand des praktischen Falls der Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern.
Recht, Staat und Wirtschaft in Platons „Politeía“
PDF herunterladen: Recht, Staat und Wirtschaft in Platons „Politeía“Der Schwerpunktbereich „Recht der Wirtschaft“ – anspruchsvoll und praxisorientiert
PDF herunterladen: Der Schwerpunktbereich „Recht der Wirtschaft“ – anspruchsvoll und praxisorientiertDie Haftung des Erben für die Schulden des Erblassers
Der Beitrag befasst sich mit den Grundzügen der Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten. Das dem deutschen Erbrecht zugrunde liegende Prinzip der unbeschränkten, aber gegenständlich auf den Nachlass beschränkbaren Erbenhaftung wird erläutert und die einzelnen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung sowie ihres Verlusts werden vorgestellt. Letzteres enthält dabei zugleich eine kleine Einführung in die Geltendmachung der Haftungsbeschränkung im Prozess und während der Zwangsvollstreckung.
Examensklausur Zivilrecht
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PDF herunterladen: Examensklausur Öffentliches RechtKlausur in der Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
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Ausgabe 16Oktober 2013Facetten der Rechtsvergleichung
Rechtsvergleichung als Auslegungsmethode
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit fremde Rechtsordnungen zur Auslegung heimischer Normen heran gezogen werden können. Zunächst untersucht er die rechtsvergleichende Praxis an Gerichten, ehe er Argumente für und wider die rechtsvergleichende Auslegung vorstellt. Ab schließend beleuchtet er deren Anwendungsfelder und Voraussetzungen und zeigt, dass rechtsvergleichende Argumente zwar gerade in internationalen Kontexten weiterhelfen, je doch vorsichtig zu verwenden sind.
Grundlegung der Juristenausbildung im 19. Jahrhundert
Die preußische Juristenausbildung prägt mit ihren zwei Staatsexamen, der langen Praxisphase sowie der Ausgestaltung des ersten Examens als Justizeingangsexamen bis heute die deutsche Juristenausbildung und die daran anknüpfende Reformdiskussion. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Das preußische Ausbildungsmodell konkurrierte im 19. Jahrhundert mit alternativen Modellen, welche den Wert des Universitätsstudiums betonten. Erst die Reichseinigung und das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877/79 besiegelten den Sieg des vielfach kritisierten preußischen Modells.
Bedeutung und Verwirklichung der Staatlichkeit der Gliedstaaten in Deutschland und den USA
Bundesstaaten sind dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Bundesebene als auch die Gliedstaaten über eine originäre Staatlichkeit verfügen. Der Beitrag betrachtet zunächst die Probleme bei der Übertragung des Staatsbegriffs nach der Drei Elemente Lehre auf den innerstaatlich föderalen Kontext und stellt anschließend dessen Verwirklichung am Beispiel Deutschlands und der USA rechtsvergleichend dar.
Die Entwicklung der Formerfordernisse an Testamente im französischen Erbrecht – Vorbild für eine europäische Vereinheitlichung?
Kann uns die Vergangenheit Anregungen geben für eine künftige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene? Der Text geht anhand der Entwicklung der Formerfordernisse an Testamente im französischen Recht der Frage nach, wie aus Rechtsvielfalt und damit verbundener Rechtsunsicherheit eine einheitliche Regelung werden kann: Eine Verordnung von 1735 war der erste Versuch im Ancien Régime Frankreichs, die Spaltung des Rechts zu beseitigen, der Code civil brachte 1804 die Vollendung. Was in kleinerem Rahmen (innerhalb eines Landes) gelang, kann vielleicht auch für die europäischen Bestrebungen einen Weg sowie erste Schritte zu einer Vereinheitlichung im Erbrecht aufzeigen.
Drittwirkung von Freiheitsrechten der Europäischen Grundrechte-Charta
Der Grundrechtsschutz in der Europäischen Union erfolgt seit dem Vertrag von Lissabon im Wesentlichen durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Ungeklärt ist bislang, wie diese Grundrechte in Privatrechtsverhältnissen wirken. Von großer Bedeutung sind dabei die Besonderheiten, die sich aus dem Zusammentreffen nationalen und supranationalen Grundrechtsschutzes ergeben. Anhand der im Schrifttum vertretenen Ansätze und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs zu den Grundrechten und Grundfreiheiten untersucht dieser Beitrag, inwieweit die Charta Grundrechte Drittwirkung entfalten.
Aufrechnungsverbot, Forderungsübergang und Schuldnerschutz
Das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen, soweit diese Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht haben und der Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers
auf sie übergegangen ist. (Leitsatz des BGH) – Darstellung und Würdigung von BGH, Beschl. v. 08.05.2013 – XII ZB 192/11, die sich an Studenten fortgeschrittener Semester richten.
Grundlagen des öffentlichen Rechts – Der neue Schwerpunktbereich
In diesem Heft wird der jüngst aus der Taufe gehobene Schwerpunktbereich „Grundlagen des öffentlichen Rechts“ von zwei involvierten Professoren mit seinen Besonderheiten skizziert. Damit wird die Serie von Vorstellungen der in Greifswald angebotenen universitären Schwerpunktbereiche fortgesetzt.
Die Kommunalaufsicht in der Fallprüfung
PDF herunterladen: Die Kommunalaufsicht in der FallprüfungGreifRecht erklärt: Die Kommunalaufsicht in der Fallprüfung
Das Studium des Öffentlichen Rechts vermittelt Studierenden das nötige Wissen, um beurteilen zu können, inwiefern die auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen getroffenen Entscheidungen mit dem Gesetz in Einklang stehen. Der Regelübungsfall betrifft Maßnahmen unterer Verwaltungsbehörden, gegen die sich im Nachhinein der Adressat oder ein Dritter wendet. Eher selten setzen sich Studierende mit den damit zusammenhängenden Aufsichtsmaßnahmen auseinander. Dabei ist die Überprüfung von Einzelfallentscheidungen außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht nur praktisch von Bedeutung, sondern kann ebenso Gegenstand von Klausuren sein. Dieser Beitrag soll einen Kurzüberblick über die verwaltungsinternen Kontrollmöglichkeiten geben und die klausurrelevante Frage beantworten, wie sich Kommunen gegen Aufsichtsmaßnahmen wehren können.
Examensklausur Öffentliches Recht
Das Kommunalrecht wird von vielen Studenten der Rechtswissenschaft nur stiefmütterlich in der Examensvorbereitung behandelt. Grund hierfür ist oftmals der Mangel an Lehrbüchern und Falllösungen, welche direkt auf das eigene Bundesland zugeschnitten sind. Die vorliegende Originalexamensklausur soll insbesondere den Examenskandidaten des Landes Mecklenburg Vorpommern die Angst vor vergleichbaren Klausuren nehmen, indem kommunalrechtliche Wissenslücken überprüft und gleichzeitig grundrechtliche Aspekte aufgefrischt werden können.
Klausur zur Zwischenprüfung Zivilrecht
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Ausgabe 15April 2013Privatisierung
Privatisierungstendenzen im Strafvollzug im internationalen Vergleich – Praxis, rechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte
Vor dem Hintergrund ausländischer Erfahrungen entwickelt
sich gegenwärtig hierzulande eine Tendenz zur Privatisierung
von Justizvollzugsanstalten. Probleme wirft hierbei
insbesondere der Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen
der Privatunternehmen auf der einen und den staatlichen
Zielsetzungen auf der anderen Seite auf. Dieser Beitrag
vergleicht die Privatisierungstendenzen ausgewählter Länder,
wobei insbesondere der Zusammenhang von kriminalpolitischen
sowie rechtlichen Rahmenbedingungen mit der
Privatisierungspraxis beleuchtet wird. Abschließend geht der
Beitrag darauf ein, welche Rückschlüsse im Hinblick auf verfassungsrechtliche
Problematiken und Erfahrungen aus der
globalen Privatisierungspraxis für die ersten Privatisierungsmodelle
in Deutschland gezogen werden müssen.
Contracting Out – The Privatisation of the British Railway System and its Implications for Germany
Dieser Beitrag analysiert die kontroverse Privatisierung des
staatlichen britischen Bahnunternehmens British Rail Mitte
der 1990er Jahre. Neben dem eigentlichen Privatisierungsverfahren
und der Funktionsweise des privatisierten Bahnsystems
werden auch einige häufige Kritikpunkte betrachtet,
unter anderem Sicherheit, Preis-Leistungs-Verhältnis und
Angebotsqualität. Abschließend erfolgt ein Vergleich mit dem
Eisenbahnwesen in Deutschland seit der Bahnreform 1994.
Im Angesicht aktueller Ereignisse wie der S-Bahn-Krise in
Berlin haben die in Großbritannien gemachten Erfahrungen
auch für Deutschland praktische Relevanz.
Kein Richter und kein Henker – Private Sicherheitsdienste in internationalen Konflikten
Die Beteiligung des privaten Sektors an der Erfüllung originär
staatlicher Aufgaben schreitet weiter voran. Nationale und internationale
Rechtsinstitute und Institutionen sind auf diese
Entwicklung nur begrenzt vorbereitet. Ausgehend von einer
Bestimmung der maßgeblichen Unternehmen und ihrer
Aufgabenbereiche, erörtert der Beitrag exemplarisch am Maßstab
des Völkerrechts und des Strafrechts die Probleme bei der
Erfassung des Handelns privater Akteure in internationalen
Konflikten. Zugleich werden Verwerfungen im System der Gewaltenteilung
durch die zunehmende Beteiligung Privater am
Beispiel der USA aufgezeigt.
Der Einstiegs- oder Warnschussarrest – eine taugliche Sanktionsform?
Die Verschärfung des Jugendstrafrechts gehört vor allem seitens
konservativer Politik seit Jahren zu einer der Standardforderungen
im Wahlkampf. Dabei konnte sich das Jugendstrafrecht
bisher immer noch mehr oder weniger erfolgreich
gegen solche Angriffe repressiver Kriminalpolitik zur Wehr
setzen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einer dieser
Sanktionen, deren Einführung immer wieder gefordert wurde
und nun Realität geworden ist – dem Warnschussarrest.
Kriminologie und Strafrechtspflege – der beliebteste Schwerpunkt
Mit der Novellierung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG)
im Jahre 2003 reagierte der Gesetzgeber auf die immer lauter
werdende Kritik, die juristische Ausbildung überlasse
dem Studenten zu wenig Gestaltungsspielraum und würde
überdies den „Blick über den eigenen Tellerrand hinaus“
vermissen lassen. Der folgende Beitrag beantwortet die Frage,
ob der Schwerpunkt „Kriminologie und Strafrechtspflege“
dem Anspruch gerecht wird, die mit ihm im Zusammenhang
stehenden Pflichtfächer zu vertiefen und interdisziplinäre
sowie internationale Bezüge zu vermitteln. Dazu stellt er
zunächst die im Einzelnen behandelten Themenbereiche sowie
den organisatorischen Aufbau des Schwerpunkts vor und
geht sodann der Frage nach, warum sich die meisten Greifswalder
Jurastudenten für ihn entscheiden. Der Beitrag ist
Teil einer Serie1 der GreifRecht, in der die an der Universität
Greifswald angebotenen Schwerpunkte präsentiert werden.
GreifRecht erklärt: Straßenverkehrsdelikte
Die Straßenverkehrsdelikte, insbesondere die §§ 315b, 315c
und 3161, sind von erhöhter Examensrelevanz.2 Sind sie in
einer strafrechtlichen Klausur zu prüfen, stellen sie den Bearbeiter
vor die Herausforderung, anhand eines relativ langen
Gesetzestextes und einer kleinteiligen Verweisungstechnik
ein Prüfungsschema zu entwickeln, dass sich nicht ohne
Weiteres dem Gesetz entnehmen lässt. Es empfiehlt sich daher,
im Rahmen der Examensvorbereitung die §§ 315 ff. zunächst
in Ruhe durchzulesen und sich anschließend deren
Systematik zu erschließen. Zu letzterem will GreifRecht erklärt
hiermit einen Beitrag leisten und auf den Punkt gebracht
die wichtigsten Probleme erläutern.
Examensklausur Zivilrecht
PDF herunterladen: Examensklausur ZivilrechtFortgeschrittenenklausur Strafrecht
PDF herunterladen: Fortgeschrittenenklausur StrafrechtHausarbeit in der Übung Öffentliches Recht für Anfänger
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Ausgabe 14Oktober 2012Europäisches Recht
Die europarechtlichen Instrumente zur Überwindung der Finanzkrise
Die Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise fordert
nicht nur die Politiker, sondern auch die nationalen
und europäischen Institutionen heraus. Der nachfolgende
Beitrag ordnet die europäischen Krisenbewältigungsmechanismen
dogmatisch ein, stellt deren Umsetzung dar, tritt der
Kritik aus europarechtlicher Sicht entgegen und zeigt Fortentwicklungsperspektiven
auf.
Der Anfang vom Ende des BGB? Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vom 11.10.2011
Der Beitrag behandelt den von der EU-Kommission vorgelegten
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches
Kaufrecht vom 11.10.2011. Ausgehend von einer Besprechung
der Hintergründe und Motive des Vorschlages wird
schwerpunktmäßig der Frage nachgegangen, unter welchen
Voraussetzungen das neue Europäische Kaufrecht nach dem
Willen des jetzigen Vorschlags zur Anwendung gelangt und
wie es sich sowohl zum Internationalen Privatrecht als auch
zum UN-Kaufrecht verhält. Der Vorschlag über ein Gemeinsames
Europäisches Kaufrecht wird einer Analyse unterzogen
und daraufhin untersucht, ob mit ihm das Ende
des BGB eingeläutet wird.
Kontrollmaßstab bei der verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Vorlagepflicht an den EuGH (zugleich Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 22.09.2011 – 2 BvR 947/11)
Seit der Solange-II-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) vor gut 25 Jahren ist der Europäische Gerichtshof
(EuGH) als gesetzlicher Richter i. S. d. Art. 101
Abs. 1 S. 2 GG anerkannt. Bei der Überprüfung der fachgerichtlichen
Nichtvorlage entscheidungserheblicher Fragen
des Unionsrechts beschränkt sich das BVerfG traditionell auf
eine bloße Willkürkontrolle. Der insofern anzulegende Prüfungsmaßstab
scheint zwischen den Kammern der beiden
Senate jedoch nicht mehr unumstritten zu sein. Eine aktuelle
Entscheidung des Zweiten Senats vertieft diesen Befund
und wirft bezüglich des Verhältnisses des BVerfG zum
EuGH neue Fragen auf.
Der Rechtsstaat in der Defensive?
Die Idee des Rechtsstaats ist Richtwert und Garant für die Gewährleistung
individueller Grundfreiheiten. Die Verwirklichung
dieser Idee in nationalstaatlichen Rechtsordnungen
gelang stets nur begrenzt. Heute hat der Nationalstaat als
alleiniger Gestalter des Rechts an Bedeutung verloren. In
der sich entwickelnden globalen Weltgesellschaft überlagern
sich nationale, trans- und supranationale Rechtsräume und
bilden ein uneinheitliches, teilweise widersprüchliches Regelungsgeflecht,
in dem schützende Rechtsformen zunehmend
flexibilisiert werden. Wie kann die Idee des Rechtsstaats unter
diesen schwierigen Bedingungen gerettet werden?
Quo vadis Rechtsgutsprinzip – Was bleibt.
Der Artikel fußt auf einer 2008 verfassten Studienarbeit
im Bereich „Deutsche und internationale Strafrechtspflege“.
Er stellt die Grundzüge der Rechtsgutslehre dar und
erklärt ihren Sinngehalt für das deutsche Strafrecht. Aus
aktuellem Anlass, namentlich dem „Inzesturteil“ des
EGMR, erweitert der Beitrag dieses Konstrukt um eine
europäische Komponente und wirft die Frage nach der Zeitund
Zweckmäßigkeit der Rechtsgutsdebatte auf: Was bleibt
nach dem EGMR-Urteil vom Kernelement der deutschen
strafrechtlichen Grundlagenforschung?
Der Einfluss der Critical Legal Studies in den USA
Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den theoretischen
Grundlagen des Rechts und eine Reflexion seiner sozialen
Bezüge sind für das Verständnis von Recht im Studium (und
darüber hinaus) sehr hilfreich. Leider fallen diese in der aktuellen
juristischen Ausbildung relativ spärlich aus und beschränken
sich (wenn überhaupt) meist auf den rechtsphilosophischen
Standardkanon. Um dem zumindest teilweise
entgegenzuwirken und einen Blick über den rechtstheoretischen
Tellerrand zu werfen, widmet sich die vorliegende
Arbeit der Entwicklung der Critical Legal Studies als Teil
der amerikanischen Rechts- und Gesellschaftstheorie
Systematisches zu den Grundfreiheiten
Das Unionsrecht nimmt mit fortschreitender Integration
zwangsläufig auch in der juristischen Ausbildung einen immer
größeren Platz ein. Die Frage nach der Vereinbarkeit
eines Sachverhalts mit den Grundfreiheiten sollte daher keinen
Studenten mehr überraschen. Die gute Nachricht: Nicht
nur schreitet die Entwicklung einer einheitlichen Dogmatik
der Grundfreiheiten voran, sie ähnelt zudem beachtlich
der deutschen Grundrechtsdogmatik.1 Die Anwendung der
Grundfreiheiten wird also zunehmend einfacher. Nichtsdestotrotz
hat das Unionsrecht seine Eigenheiten; mit folgenden
systematischen Grundkenntnissen lässt sich jedoch jede
Grundfreiheitenklausur meistern.
Der Schwerpunktbereich Europarecht und Rechtsvergleichung – alles andere als ein Orchideenfach
Mit 30% der Gesamtpunktzahl1 wird der Schwerpunktbereichsnote
ein beachtliches Gewicht bei der Ersten Juristischen
Prüfung beigemessen. Um die Entscheidung für das
„richtige“ Fach zu erleichtern, stellt GreifRecht in jedem Heft
einen anderen Schwerpunktbereich vor. Nach „Steuerrecht“2
und „Gesundheits- und Medizinrecht“3 widmet sich dieses
Heft dem Schwerpunktbereich „Europarecht und Rechtsvergleichung“,
welcher an der Ernst-Mortiz-Arndt-Universität
Greifswald angeboten wird.
Leistungs- und Preisgefahr
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Ausgabe 13April 2012
Die Rechtsscheinswirkung einer nicht zurückgegebenen Vollmachtsurkunde im Grundbucheintragungsverfahren**
Einer vorgelegten Vollmachtsurkunde darf ein Kontrahent
vertrauen, auch wenn die Vertretungsmacht vom Vollmachtgeber
widerrufen wurde oder auf andere Weise erloschen
ist. Das schützenswerte Vertrauen auf ihren Fortbestand
ersetzt die objektiv nicht mehr vorhandene Vertretungsmacht.
Schützenswert ist das Vertrauen nach den §§ 169,
173 BGB, wenn der Kontrahent das Erlöschen „bei der Vornahme
des Rechtsgeschäfts“ weder kennt noch kennen muss.
Welcher Zeitpunkt unter der „Vornahme des Rechtsgeschäfts“
zu verstehen ist, ist umstritten; für den Erwerb von Rechten
an einem Grundstück ist dies gänzlich unklar und wird
selten erörtert. Auch der im folgenden zu analysierende Beschluss
des OLG Hamm hat diesen entscheidungserheblichen
Punkt nicht geklärt. Nach diesem Beschluss sei eine beantragte
Rechtsänderung sogar dann nicht mehr einzutragen,
wenn das Erlöschen der Vollmacht erst im Eintragungsverfahren
zutage tritt. Gegenüber der Pflicht des Grundbuchamtes,
das Grundbuch richtig zu halten, müsse nämlich der
Schutz des Erwerbers zurücktreten. Dieses Ergebnis und diese
Begründung sind jedoch unzutreffend. Gar nicht erörtert
hat das OLG das hier in Betracht kommende Verbot des
Selbstkontrahierens.
Schleichender Abschied von den Strukturprinzipien der GKV und PKV – am Beispiel der Basis- und Wahltarife
Durch das GKV-WSG wurden die Regelungen zur Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) und Privaten Krankenversicherung
(PKV) durch die Einführung der sog. Basistarife
in der PKV und der Wahltarife in der GKV modifiziert.
Der folgende Beitrag diskutiert die dadurch entstandenen
Abgrenzungsprobleme und Zuordnungsfragen und fragt, ob
die Basistarife die Privatversicherten zwangs- und die Wahltarife
die gesetzlich Versicherten entsolidarisieren.
Städtebau und Kriminalität: Empirische Zusammenhänge von Wohnumwelt bzw. Wohnhausarchitektur und Kriminalitätsbelastung
Der Zusammenhang von Städtebau und Kriminalität beschäftigte
nicht nur bekannte Wissenschaftler wie Newman,
Wilson und Kelling, sondern ist auch Gegenstand zahlreicher
aktueller Studien und Projekte. Selbst wenn eine direkte
Verbindung schwer nachzuweisen ist, erfährt das Thema
auch die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers, der insbesondere
durch § 171 e BauGB „Maßnahmen der Sozialen Stadt“ jenem
Zusammenhang Rechnung trägt. Das weite Spektrum
an Präventionsmöglichkeiten deutet jedenfalls darauf hin,
dass der Gesetzgeber hier die richtige Richtung eingeschlagen
hat.
Mediale Berichterstattung und Persönlichkeitsschutz von Kindern
Berichterstattungen über Kinder von Prominenten erfreuen
sich großer Beliebtheit, denn sie geben den Lesern einen
Einblick in das Privatleben von Sängern, Schauspielern und
Adeligen. Sie können die Kinder aber empfindlich in ihrer
Persönlichkeitsentwicklung stören, denn diese sind leicht beeinflussbar
und anfällig für gesellschaftliche Erwartungshaltungen.
Der Beitrag beschäftigt sich daher mit der Frage,
inwieweit Kinder vor medialer Berichterstattung geschützt
sind und welche besonderen Maßstäbe bei der Abwägung
der kollidierenden Interessen von Medien und Minderjährigem
beachtet werden müssen. Auch wenn dabei umfassend
auf verschiedene Personenkonstellationen eingegangen wird,
liegt das Hauptaugenmerk doch auf der Zulässigkeit der Berichterstattung
über prominente Kinder.
Zum Spannungsfeld zwischen Außensteuer- und Europarecht – Bemerkungen am Beispiel der Funktionsverlagerung
Grenzüberschreitende Umstrukturierungen stellen sowohl
die Steuerpflichtigen selbst als auch die Finanzverwaltung
und die Legislative vor große Herausforderungen. So müssen
die Regelungen des nationalen Steuerrechts, des Rechts
der Doppelbesteuerungsabkommen sowie des Unionsrechts
widerspruchsfrei ineinander greifen; ebenso soll eine hinreichende
Besteuerung der Verlagerungsvorgänge ins Ausland
gesichert werden.
Verlagert ein Unternehmen einen ganzen Bereich seines
Geschäfts einschließlich etwaiger immaterieller Wirtschaftsgüter
wie Geschäftswert, Patente, Know-how etc. auf
eine nahestehende Gesellschaft ins Ausland, kann eine solche
Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3
S. 9–13 AStG steuerlich wirksam den Gewinn der übertragenden
Gesellschaft erhöhen. Die Korrekturnorm des § 1
Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 S. 9–13 AStG sichert dem Fiskus den
Zugriff auf das Steuersubstrat, das ihm sonst durch die Verlagerung
ins Ausland entzogen wäre.
Der folgende Aufsatz stellt einführend die Besteuerung
der Funktionsverlagerung dar, um dann die Vereinbarkeit
mit Unionsrecht zu prüfen.
Zum Pflichtenprogramm und zur Bindungswirkung eines Spielsperrvertrags
Die Aufhebung einer auf Antrag des Spielers erteilten Spielsperre
durch die Spielbank stellt eine Verletzung des Spielsperrvertrags
dar, wenn nicht der Spielbank zuvor der hinreichend
sichere Nachweis erbracht wird, dass der Schutz des
Spielers vor sich selbst dem nicht mehr entgegensteht, mithin
keine Spielsuchtgefährdung mehr vorliegt und der Spieler
zu einem kontrollierten Spiel in der Lage ist. (Leitsatz des Gerichts) – Darstellung und Würdigung von BGH, Urt. v.
20.10.2011 – III ZR 251/10 = NJW 2012, 48.
Der Schwerpunktbereich Gesundheits- und Medizinrecht
Wer sich für das Jurastudium mit dem Abschluss Erste juristische
Prüfung entschieden hat, muss ganz anders als so mancher
Bachelorstudent nur wenige Entscheidungen in Bezug
auf den Verlauf und die Zusammenstellung des Studiums
treffen. Die Auswahl aus verschiedenen Fächern und Modulen
bleibt dem Jurastudenten größtenteils erspart, vielmehr
wird der Lehrplan durch Studien- und Prüfungsordnung
Semester für Semester vorgegeben. Erst im vierten Semester
steht der Student vor einer Wahl, nämlich der seines Schwerpunktbereichs.
Um an diesem Scheideweg die Entschlussfassung
zu erleichtern, möchte GreifRecht einen kurzen Überblick
über die verschiedenen Schwerpunktbereiche geben. Im
Fokus dieser Ausgabe steht der Schwerpunktbereich Gesundheits- und Medizinrecht, welcher an der Universität Greifswald
belegt werden kann
Ratgeber zur Examensvorbereitung im Vergleich
Philipp ter Haar/Carsten Lutz/Matthias Wiedenfels: Prädikatsexamen,
Baden-Baden 2012, Nomos, Rund 200 Seiten,
ca. 19 €. ISBN: 978-3-8329-7059-81
Thorsten Deppner/Matthias Lehnert/Philip Rusche/Friederike
Wapler: Examen ohne Repetitor, Baden-Baden 2011, Nomos,
219 Seiten, 19 €, ISBN: 978-3-8329-5754-4
Karl-Heinz Fezer: Klausurenkurs zum Schuldrecht Allgemeiner und Besonderer Teil
Klausurenkurs zum Schuldrecht Allgemeiner Teil: 7. Auflage,
Franz Vahlen, München 2011, 279 Seiten, 24,90 €.
ISBN: 978-3-8006-4180-2
Klausurenkurs zum Schuldrecht Besonderer Teil: 8. Auflage,
Franz Vahlen, München 2011, 449 Seiten, 26,00 €. ISBN:
978-3-8006-4178-9
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der minderjährige Mieter
Das Mietrecht gehört schon auf Grund seiner Vielzahl von
Normen und deren schwer zugänglichen Systematik zu den
weniger beliebten Rechtsgebieten bei den Examenskandidaten.
Diese Klausur möchte die Angst vor diesem Rechtsgebiet
nehmen. Die meisten Probleme dieser Klausur lassen
sich bereits durch eine genaue Subsumtion der einschlägigen
Normen gut meistern.
Klausur in der Übung im Strafrecht für Anfänger
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Ausgabe 12Oktober 2011
Systematische Stellung und Bedeutung der Menschenwürde im deutschen Grundgesetz
Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Verständnis von der
Menschenwürde in der herrschenden Lehre und Rechtsprechung
auseinander. Zunächst wird ein umfassender Einblick
in die Bedeutung, den Rechtscharakter, den normativen
Rang und die Systematik von Art. 1 Abs. 1 GG gegeben.
Des Weiteren geht es um das Verhältnis zu den sonstigen
Grundrechten und die besondere Stellung der Menschenwürde
in der Verfassung. Anschließend wird die zunehmende
Trivialisierung und Inflationierung der Menschenwürde
im Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht kritisiert.
Staatliche Wahlkampffinanzierung in Deutschland
Die direkte staatliche Finanzierung des Wahlkampfes der politischen
Parteien hat für die Bundesebene eine mäandernde
Bewegung hinter sich, die zum Ausgangspunkt zurückführte.
Am Anfang der Bundesrepublik hat es keine direkte Finanzierung
der Parteien für den Wahlkampf gegeben. Der
Wahlkampf galt als eine Aufgabe der Parteien, die sie mit
eigenen Kräften erfüllen sollten: mit der kostenlosen Werbung
durch die Mitglieder und mit dem Einsatz von eigenen
Mitteln in Form von Mitgliedsbeiträgen, Spenden Privater
oder Einsatz des eigenen Vermögens. Eine unspezifische indirekte
Finanzierung durch den Staat gab es allerdings durch
die steuerliche Absetzbarkeit von allgemeinen Parteispenden
Privater.
Streifzug durch die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik
Die Bundesrepublik Deutschland hat eine bewegte Geschichte
hinter sich. Entstanden nach einem verheerenden Krieg,
musste sie Westintegration, Aufstand der 68er-Generation,
RAF-Terrorismus und Wiedervereinigung meistern. Die
Geschichte eines Staates bleibt nicht ohne Einfluss auf seine
Rechtsetzung und das Recht muss sich stets auch in schwierigen
Zeiten bewehren. Anliegen dieses Aufsatzes ist es, den
Einfluss einiger grundlegender Ereignisse in der verfassungsgeschichtlichen
Vergangenheit der jungen Republik aufzuzeigen.
Standing of Private Parties to Challenge European Union Law
Private applicants challenging European Union Law was
and will always be a key issue when it comes to the relationship
between the Union and its citizens. Thus the protection
of the individual’s rights to judicial review of European acts
holds a prominent position to ensure that the EU works sufficiently
and effectively for every European citizen. The main
way to achieve this goal is the authorisation of direct access to
the European Court of Justice for the individual. Therefore,
this paper aims to examine the ways of access to the Court
of Justice for individuals and the general principles justifying
the rights of the individual. Furthermore, it will analyse
the handling of cases regarding legal certainty and how legal
certainty is one of the most important rights for a private
applicant.
Zur Vollstreckung im Polizei- und Ordnungsrecht
Mit diesem Beitrag soll insbesondere fortgeschrittenen Studenten
eine zitierfähige, kohärente Darstellung vor allem des
Vollstreckungsverfahrens an die Hand gegeben werden, ohne
dass dieser eine allumfassende Erklärung der Verwaltungsvollstreckung
oder gar des Polizeirechts enthält. Die Darstellung
erfolgt anhand der Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern,
jedoch sind die Probleme bei der Handhabung der
entsprechenden Regelungen in den übrigen Bundesländern
meist dieselben.
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
„Dezentrale Energieerzeugung“ lautet ein Schlagwort in der
aktuellen Diskussion über die „Energiewende“ in der Stromerzeugung
in Deutschland.1 Die kommunalen Energieversorgungsunternehmen
werden als „grüne“ Alternativen zu
den vier großen Energiekonzernen gehandelt.2 Das wirft
die grundsätzliche Frage auf, weshalb in einer Marktwirtschaft
die Kommune, ein Hoheitsträger, als Unternehmer
auftritt. Dieser Kurzbeitrag beleuchtet allgemein die juristischen
Voraussetzungen für kommunales wirtschaftliches Tätigwerden
anhand der neugefassten Marktzugangsregelung
des § 68 Abs. 2 S. 1 KV M-V.3 Vorangestellt sei dem Beitrag
der Hinweis, dass bei der wirtschaftlichen Betätigung der
Gemeinden auch privatrechtliche Normen wie das UWG
oder europarechtliche Regeln wie Art. 14, 106 AEUV beachtet
werden müssen.
Roland Schimmel: Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen – Eine Anleitung in 10 Schritten.
Lit Verlag 2011, Münster, „96 Seitchen“, broschiert, 8,90 €.
ISBN 978-3-643-11248-4.
Petra Wittig: Wirtschaftsstrafrecht
1. Auflage, C. H. Beck, München 2010, 494 Seiten, 27,90 €.
ISBN: 978-3-406-58659-0
Nils Teifke: Das Prinzip Menschenwürde
Mohr Siebeck, Tübingen 2011, 200 Seiten, 74 €. ISBN:
978-3-16150691-8
Der Schwerpunkt Steuerrecht – Ein Schwerpunkt der etwas anderen Art
Ein wichtiger Bestandteil des rechtswissenschaftlichen Studiums
ist der Schwerpunktbereich. Jeder Student, der die Erste
Juristische Staatsprüfung bestehen will, muss einen Schwerpunkt
wählen und erfolgreich abschließen. Studenten stellen
sich vor der Wahl des Schwerpunktes natürlich Fragen
wie: „Welchen Schwerpunkt soll ich wählen?“, „Wie ist dieser
aufgebaut?“ und „Was kann ich (später) damit anfangen?“.
GreifRecht wird in diesem und den kommenden Heften diese
Fragen beantworten und die einzelnen Schwerpunktbereiche
der Universität Greifswald vorstellen. Dabei werden auch wichtige Änderungen berücksichtigt, die sich mit der Neugestaltung
der Studien- und Prüfungsordnung der Greifswalder
Universität vom 04.05.2010 bzw. 20.08.2010 ergeben
haben. Den Auftakt bildet dieser Beitrag über den Schwerpunktbereich
Steuern.
Klausur: Übung für Vorgerückte im Öffentlichen Recht
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Ausgabe 11April 2011
Staatshilfen in Zeiten der Finanzkrise – eine Herausforderung für die Europäische Währungsunion
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat – angefangen
mit Griechenland – auch Staaten der Europäischen Union
an den Rand des finanziellen Abgrundes geführt.1 Das
Gespenst des Staatsbankrotts tauchte damit mitten in der
wohlhabenden Hemisphäre westlicher Industriestaaten auf.
Von Anfang an schien politisch klar, dass die in der Europäischen
Union organisierte Staatengemeinschaft dabei nicht
tatenlos zusehen kann und helfen muss, obwohl sie gerade
nicht über einen Finanzausgleich in einer bundesstaatlichen
Tradition verfügt. Überrascht hat jedoch, wie wirkkräftig
sich diese Notwendigkeit gegen alle rechtlichen Regularien
und damit contra legem Bahn gebrochen hat. Der folgende
Beitrag zeigt die Hintergründe dieser Entwicklung auf, analysiert
die getroffenen Maßnahmen und fragt nach möglichen
Auswegen.
Towards An International Piracy Court?
What to do with apprehended pirates has become the central
question of the current anti-piracy campaign which came up
following recent pirate attacks off the coast of Somalia. While
the enforcement of piracy law has been significantly strengthened
by the United Nations Security Council in response to
the criminal offences, a comprehensive international legal response
on how to prosecute pirates is still lacking. This article
gives an overview of the international law dealing with piracy
including the currently ineffective regime design of law
enforcement and adjudication. It uses legal arguments related
to customary as well as codified international piracy law
to show why an international adjudicative jurisdiction over
piracy is an attractive alternative to traditional mechanisms.
The article also aims to discuss the pros and cons regarding
the likelihood of the different options at hand for an international
piracy court to develop.
Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB
Der Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
nach § 113 StGB zählt in allen Bundesländern zum
Pflichtstoff für das 1. und 2. Staatexamen. Gleichwohl wird
er in den Strafrechtsvorlesungen oftmals nur sehr kurz behandelt.
Dem soll mit dem folgenden Beitrag, der sich nicht
nur als Einstiegsliteratur, sondern auch als Examinatorium
eignet, entgegengewirkt werden.
Anstaltsklima im Strafvollzug – Weiches Kuschelthema oder harter Erfolgsfaktor?
Der Beitrag gibt einen Überblick über rechtliche und tatsächliche
Erkenntnisse zum Anstaltsklima im Strafvollzug.
Zwei wesentliche Aspekte, respektvolle Kommunikation und
Wahrung der Privatsphäre, wurden in der Rechtsprechung
zur Anrede von Strafgefangenen, zum Anklopfen und zum
Sichtspion behandelt. Weitere Punkte wie z. B. Respekt, Vertrauen,
Ordnung, Sicherheit und Wohlbefinden wurden in
der gefängnissoziologischen Forschung insbesondere von der
Arbeitsgruppe um Alison Liebling herausgearbeitet. Da es
Hinweise gibt, dass das Anstaltsklima zu erheblichen seelischen
Belastungen bei Gefangenen führen kann, ist das Postulat
eines humanen Umgangs miteinander im Strafvollzug
nicht nur Ausfluss des Gebots der Achtung der Menschenwürde,
sondern auch der (Gesundheits‑) Fürsorgepflicht des
Staates.
Die wichtigsten Unternehmensformen des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts im Vergleich mit deutschen Gesellschaftsformen
Der Beitrag gibt – nach Betrachtung der Grundlagen des
US-amerikanischen Rechts und der Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts
– einen Einblick in die wirtschaftlich relevanten
amerikanischen Gesellschaftsformen. Hierzu gehören die
Kategorien Partnerships und Corporations sowie die Sonderformen
Joint Venture, Limited Liability Partnership und Limited
Liability Company. Diese Unternehmensformen werden
mit deutschen Gesellschaftsformen verglichen.
Grundlagen des Medienrechts und Zugang zu Informationen – Ein Überblick in Fällen
An den meisten Universitäten ist das Medienrecht inzwischen
Bestandteil des juristischen Schwerpunktstudiums.1
Medienrechtliche Fragen können aber auch im Pflichtstoff
auftauchen. Der besondere Reiz des Medienrechts liegt in
der Vielgestaltigkeit seiner Fragestellungen und in seinem
rechtsgebietsübergreifenden Charakter. Der folgende Beitrag
gibt anhand von kleinen Fällen einen ersten Überblick über
die Rechtsgrundlagen des Medienrechts sowie über Fragen
des Zugangs zu Informationen. Zugleich möchte der Beitrag
damit „Lust auf Medienrecht“ machen.
Skurrilitäten der Rechtsprechung des Reichsgerichts
Nach den Feiertagen ist ab und zu eine Entspannung notwendig.
Es bietet sich an, sich mit der humoristischen Seite
der Rechtsprechung zu beschäftigen. Tauchen Sie ein in eine
Welt, in der die Ehefrau nur mit einer richterlichen Genehmigung
ausziehen konnte:
Rudolf Rengier: Strafrecht Allgemeiner Teil
2. Auflage, C. H. Beck, München 2010, 542 Seiten, 21,00 €.
ISBN: 978-3-406-60765-3
Ulrich Ramsauer: Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht
7. Auflage, C. H. Beck, München 2010, 437 Seiten, 26,50 €.
ISBN: 978-406-59719-0
Hausarbeit – Übung für Vorgerückte im Strafrecht
PDF herunterladen: Hausarbeit – Übung für Vorgerückte im StrafrechtKlausur – Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht
PDF herunterladen: Klausur – Zwischenprüfung im Öffentlichen RechtAbschlussklausur – Kriminologie II
PDF herunterladen: Abschlussklausur – Kriminologie II
Ausgabe 10Oktober 2010
Die Gewichtsformel
PDF herunterladen: Die GewichtsformelFreiheit der Kunst versus Persönlichkeitsrecht – Zum Spannungsverhältnis zwischen zwei Grundrechtspositionen, dargestellt am Fall „Esra“
Die als Fall „Esra“ bekannt gewordenen, über sechs Jahre hinweg erbittert geführten gerichtlichen Auseinandersetzungen, die auch in den Feuilletons der großen Zeitungen leidenschaftliche Diskussionen ausgelöst hatten, sind nunmehr mit den Urteilen des BGH v. 10.06.2008 und v. 24.11.2009 abgeschlossen worden. Gegenstand der Prozesse waren das von zwei Frauen (Mutter und Tochter) mit einer gegen den Verlag des Romans „Esra“ gerichteten Zivilklage begehrte Verbot des Romans sowie ein von der Tochter gegen Verlag und Autor geltend gemachter Entschädigungsanspruch. Die Klägerinnen sahen sich durch die Zeichnung der beiden weiblichen Hauptfiguren des Romans als ihnen weitgehend entsprechend und die von ihnen auf sich bezogene Schilderung von intimen Begebenheiten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, demgegenüber beriefen sich die Beklagten auf die grundrechtlich geschützte Freiheit der Kunst. Der Fall betrifft damit das umstrittene Verhältnis zwischen dem Grundrechtsschutz genießenden Persönlichkeitsrecht einer als Vorbild für eine Romanfigur verwendeten Person und der Kunstfreiheit von Autor und Verlag. Das BVerfG hat über die vom Verlag gegen dessen Verurteilung durch die Zivilgerichte erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluss v. 13.06.2007 eine für das Verhältnis der beiden Grundrechte richtungsweisende Entscheidung gefällt. Die äußerst schwierige Problematik im Schnittpunkt von Zivil- und Verfassungsrecht soll nachstehend an Hand des Falles „Esra“ im Einzelnen aufbereitet werden.
„Lex RAF“ – Anti-Terror-Gesetzgebung als rechtsstaatliche Gratwanderung
Die wachsende Bedrohung durch die Rote Armee Fraktion (RAF) in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts war Anstoß für zahlreiche Gesetzesänderungen, deren Auswirkungen teilweise bis in die heutige Zeit fortbestehen. Mit dem 1976 in das Strafgesetzbuch eingeführten § 129 a StGB und den zugehörigen Begleitgesetzen wollte die junge Bundesrepublik auf ein bis dato unbekanntes Maß an Terror reagieren. Im Interesse des Rechtsstaates sollte bis an dessen Grenzen gegangen werden, um der RAF das Handwerk zu legen. Im nachfolgenden Beitrag werden die Reaktionen von Gesetzgeber und Rechtsprechung und die damit verbundenen Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien beleuchtet. Insbesondere wird hervorgehoben, dass sich der Teufelskreis aus terroristischer Aktion und staatlicher Reaktion bis heute fortsetzt.
Pflichtdienst, Wehrdienst oder Nulldienst? – Die allgemeine Wehrpflicht vor dem Hintergrund fehlender Belastungsgleichheit
Die Frage der „Wehrgerechtigkeit“ ist zuletzt aufgrund zweier erneuter Richtervorlagen des VG Köln im Juli 2009 aktuell geworden. In seinem Beschluss vom 22.07.2009 (2 BvL 3/09) vermied das BVerfG jedoch eine inhaltliche Stellungnahme. Es machte hingegen deutlich, dass es für eine künftige Beurteilung dieser Frage entscheidend auf den Bezugspunkt (sog. Außen- oder Innenwirkung) des Wehrgerechtigkeitsgebots ankäme. Der folgende Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass aus der verfassungsrechtlichen Verankerung der Wehrpflicht als allgemeine Pflicht die primäre Maßgeblichkeit nicht der Innen-, sondern der Außenwirkung folgt. Daran gemessen, erweist sich die gegenwärtige Ausgestaltung der Wehrpflicht als verfassungswidrig.
Die fehlerhafte Dogmatik zu § 110 BGB
Thema dieses Aufsatzes ist § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph. Es erweist sich im Rahmen des § 110 als besonders fruchtbar, strikt zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu unterscheiden. Hinsichtlich der Wirksamkeit sowohl des Verpflichtungs- als auch des Verfügungsgeschäfts ist eine Lösung zu bevorzugen, die der herrschenden Dogmatik zu § 110 widerspricht.
Anmerkung zu BFH, Urt. v. 15.04.2010 – VI R 51/09
Der BFH urteilte am 15.04.2010 (VI R 51/09), dass die Aufwendungen, die einem nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehepartner in ein Wohnheim übersiedelt, keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Somit können diese Aufwendungen nicht von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Die folgende Anmerkung setzt sich kritisch mit der Begründung des BFH auseinander.
Nebentätigkeit in einer Großkanzlei. Ich?
Den Begriff der Großkanzlei hat vermutlich jeder Student spätestens gegen Ende seines Studiums schon einmal gehört. Dass diese Kanzleien Absolventen des ersten und zweiten Staatsexamens die Möglichkeit bieten, im Rahmen einer Nebentätigkeit bei ihnen mitzuarbeiten, wissen erfahrungsgemäß schon weniger. Nur noch vage sind aber meist die Vorstellungen von den Anforderungen an Bewerber und den Arbeitsbedingungen. Der folgende Essay möchte dies ändern und interessierte Bewerber ermutigen.
Buchbesprechung Jörg Fritzsche: Fälle zum BGB Allgemeiner Teil
PDF herunterladen: Buchbesprechung Jörg Fritzsche: Fälle zum BGB Allgemeiner TeilKlausur – Zwischenprüfung im Privatrecht
PDF herunterladen: Klausur – Zwischenprüfung im Privatrecht
Ausgabe 9April 2010
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung – rechtliche und prognostische Aspekte
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist eines der umstrittensten Institute des deutschen Strafrechts. Sie sorgt immer wieder für heftige Diskussionen. Hier geht es v. a. um die Abwägung zwischen der Sicherheit für die Gesellschaft vor gefährlichen Rückfalltätern und den Freiheitsrechten des Inhaftierten nach Ablauf der Freiheitsstrafe. Der Beitrag zeigt die geschichtliche Entwicklung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, den Aufbau der Normen und gibt einen Überblick über die Prognoseerstellung und deren Probleme. Zudem werden die kontroversen Ansichten hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dargestellt und Stellung zu den umstrittenen Punkten genommen.
Religiöse Kleidung und Neutralität des öffentlichen Dienstes
Der vorliegende Beitrag untersucht die Zulässigkeit religiöser Kleidung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung des Gebotes der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates sowie der Religionsfreiheit des Art. 4 Abs. 1, 2 GG.
Deutschland vs. Italien – Gilt der Grundsatz der Staatenimmunität noch unbegrenzt?
In den letzten Jahren wurde die Bundesrepublik Deutschland mehr denn je vor ausländischen Zivilgerichten auf Schadensersatz wegen im Zweiten Weltkrieg begangener Kriegsverbrechen verklagt. Mittlerweile sah sich die deutsche Regierung gezwungen, wegen dieser Problematik den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anzurufen. In der Literatur und von Seiten nationaler Gerichte wurden diverse Ansätze entwickelt, die Ausnahmen vom Grundsatz der Staatenimmunität begründen. Der folgende Beitrag versucht zu zeigen, dass diese Ansätze mit dem gegenwärtigen Völkerrecht nicht zu vereinbaren sind.
Zwischen Recht und Politik – Ein Praxisbericht über die Arbeit in Parteischiedsgerichten
Der Beitrag gibt einen Einblick in den rechtlichen Rahmen und die Tätigkeit von Parteischiedsgerichten. Die Autorin berichtet aus ihrer praktischen Erfahrung als Vorsitzende der Bundesschiedskommission der SPD. Zunächst beleuchtet sie die normativen Grundlagen und die Aufgaben, die Zusammensetzung sowie den Instanzenzug von Parteischiedsgerichten. Folgend werden allgemeine und besondere Verfahrensgrundsätze der Verfahrensarten dargestellt. Den Abschluss bilden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einzelner Verfahrensarten. Sie werden anhand von Beispielen veranschaulicht. Im Anhang zu dem Beitrag findet sich ein (exemplarischer) Auszug aus dem Organisationsstatut der SPD mit Normen, auf die der Beitrag häufig verweist.
Der gejagte Dieb – Hausarbeit im Strafrecht
PDF herunterladen: Der gejagte Dieb – Hausarbeit im StrafrechtFlashmob – Verantwortlichkeit bei „Blitzmeuten“
PDF herunterladen: Flashmob – Verantwortlichkeit bei „Blitzmeuten“
Ausgabe 8Oktober 2009
Rechtsfamilien, Rechtsvergleichung und der Gedanke eines Europäischen Gemeinen Rechts
Ausgehend von den verschiedenen Rechtsfamilien in Europa bewertet der Autor die mögliche Entwicklung zu einem einheitlichen europäischen Zivilrecht. Mit rechtshistorischen und rechtsphilosophischen Argumenten lehnt er den aktuellen Entwurf einer umfassenden Zivilrechtskodifikation entschieden ab. Ein vertieftes Studium der unterschiedlichen Lösungsansätze für juristische Probleme sei dem Lernen einer einzigen, gesetzlichen Ausgestaltung vorzuziehen. Mit Blick auf dieses Ziel wird abschließend das derzeitige juristische Ausbildungssystem in Frage gestellt.
Öffentliche Ordnung durch Videoüberwachung kommunaler Plätze? Tatsächliche Effekte und verwaltungsrechtliche Würdigung
Der behauptete kriminalpräventive Nutzen offener Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist in tatsächlicher Hinsicht mehr als nur zweifelhaft. Die Videoüberwachung stellt unzweifelhaft einen Grundrechtseingriff dar und ist wohl auch ein nützliches Mittel, um bereits verfolgte Strategien des Ausschlusses bestimmter Gruppen aus dem öffentlichen Raum taktisch zu ergänzen. Es stehen in erster Linie solche Menschen im Fokus der Kameras, die dem überwachenden Personal als „nicht dazugehörig“ erscheinen: Obdachlose, Punks, Junkies, Bettler und Leute, die äußerlich irgendwie „ausländisch“ wirken. Für Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wird geprüft, unter welchen Umständen eine solche Verwendung des Instruments der Videoüberwachung verwaltungsrechtlich unzulässig ist.
Die Kritik an der funktionalen Rechtsvergleichung
Rechtsvergleichung wird traditionell funktional betrieben, doch dieser Tradition steht mittlerweile ein wachsender Kritikerkreis gegenüber. Der vorliegende Beitrag beschreibt zuerst kurz das Funktionalitätsprinzip und seine Entwicklung, um dann ausführlicher auf die einzelnen Kritikpunkte einzugehen. Dabei entpuppt sich die Kritik selbst als kritikwürdig, so dass sich die Verfasserin im Ergebnis für die funktionale Rechtsvergleichung ausspricht.
Zum erfolgreichen Plagiat in acht Schritten
PDF herunterladen: Zum erfolgreichen Plagiat in acht SchrittenArbeitsrechtliche Besonderheiten der Inhaltskontrolle i. S. d. § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB
Seit der Schuldrechtsreform unterliegen auch Arbeitsverträge der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Dabei sind jedoch gemäß § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB die „im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen“. Was man darunter zu verstehen hat, ist jedoch seit Jahren umstritten. Der nachfolgende Kurzbeitrag soll die arbeitsrechtliche Diskussion um § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB strukturieren und näher durchleuchten.
Buchbesprechung – Hermann Reichold: Arbeitsrecht – Lehrbuch nach Anspruchsgrundlagen
PDF herunterladen: Buchbesprechung – Hermann Reichold: Arbeitsrecht – Lehrbuch nach AnspruchsgrundlagenZwischenprüfung im Zivilrecht
PDF herunterladen: Zwischenprüfung im ZivilrechtDie verlängerte Legislaturperiode – Klausur im öffentlichen Recht
PDF herunterladen: Die verlängerte Legislaturperiode – Klausur im öffentlichen Recht
Ausgabe 7April 2009
Zwischen den Mühlsteinen – Die Weimarer Reichsverfassung
Thema dieser Arbeit ist die Weimarer Reichsverfassung. Ihre Entstehungsgeschichte wird nachgezeichnet, ihre Grundprinzipien vorgestellt und ihr Verhältnis zu der Paulskirchenverfassung von 1849 sowie der Bismarckverfassung von 1871 herausgearbeitet. Zum Schluss wird der Frage nachgegangen, welchen Anteil die Weimarer Reichsverfassung am Scheitern der Weimarer Republik hatte.
„Weltgesetzgebung“ durch den UN-Sicherheitsrat – Ein effektives Verfahren zur Setzung ineffektiven Rechts?
Mit Skepsis und Misstrauen gegenüber einem übermächtig zu werden drohenden UN-Sicherheitsrat diagnostizieren Wissenschaft und Praxis seit den Anschlägen des 11. September 2001 beinahe einmütig, der Sicherheitsrat mutiere zu einem „Weltgesetzgeber“.
Der Beitrag untersucht anhand der Resolution 1373, inwiefern die Resolutionspraxis des Sicherheitsrates das Attribut „Weltgesetzgebung“ de facto verdient und wie diese Praxis de jure zu bewerten ist. Dabei wird zu zeigen versucht, dass sich eine Gesetzgebungskompetenz des Sicherheitsrates juristisch begründen lässt, doch die Mitgliedstaaten ihr die Akzeptanz zu verweigern drohen. So entpuppt sich das Risiko der Ineffektivität der gesetzten Normen als die Kehrseite der Effektivität des Verfahrens einer Gesetzgebung durch den Sicherheitsrat. Auf der Suche nach Möglichkeiten, die Mitgliedstaaten mit dieser Praxis des Sicherheitsrates zu versöhnen und die zur Effektivität der Sicherheitsratsbeschlüsse notwendige Akzeptanz zu sichern, werden abschließend bestehende rechtliche Schranken der Sicherheitsratsgesetzgebung und mögliche legitimitätssteigernde (Reform-) Maßnahmen skizziert.
Gefangenen- und Inhaftierungsraten in Europa – Entwicklungen und Erklärungsmöglichkeiten
Die Gefangenenzahlen in Europa befinden sich nicht nur auf unterschiedlichen Höhen, sie folgten in den letzten 25 Jahren meist auch verschiedensten Verlaufsmustern. Ursachenzusammenhänge allein mit der Kriminalitätsentwicklung lassen sich weitgehend ausschließen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie diese teils deutlichen Abweichungen zustande kommen und legt besonderes Augenmerk auf ökonomische, politische und (medien-) gesellschaftliche
Erklärungsansätze. Diese werden anhand einiger Beispielstaaten auf ihre Gültigkeit hin untersucht. Eine anschließende Zusammenführung der Erkenntnisse ordnet diese in ein zwar niemals vollständiges, aber doch vielseitiges Erklärungsschema ein.
Der Vertrauensschutz im fehlerhaften Arbeitsverhältnis
Der Beitrag befasst sich mit der Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis. Es werden die unterschiedlichen Rückabwicklungsmöglichkeiten eines Arbeitsvertrages dargestellt. Darauf folgend werden die Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis, deren dogmatische Grundlagen und wiederum deren Hintergründe beleuchtet. Kernpunkt des Beitrags ist es, den Vertrauensschutz als zentrales Element der Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis herauszuarbeiten.
Klaus Volk: Grundkurs StPO – Die prozessuale Denkweise und der Geist der Strafprozessordnung
PDF herunterladen: Klaus Volk: Grundkurs StPO – Die prozessuale Denkweise und der Geist der StrafprozessordnungZwischenprüfung im öffentlichen Recht
PDF herunterladen: Zwischenprüfung im öffentlichen RechtBehördenwillkür und renitenter Bürger – Klausur im öffentlichen Recht
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Ausgabe 6Oktober 2008
Freiheit und Sicherheit am Beispiel der Kriminalpolitik
Seit dem letzten Drittel des vergangenen Jahrhunderts ist Prävention das beherrschende Ziel des staatlichen Strafens. Dieses Ziel, welches das Strafrecht auf die Bewirkung günstiger Folgen verpflichtet, trifft in den letzten Jahrzehnten auf gesellschaftliche Entwicklungen wie Risikoangst, Verbrechensfurcht und Kontrollbedürfnisse; es erfährt von diesen Veränderung und Verstärkung. Vor allem vom Einsatz strafrechtlicher Instrumente erwartet man Schutz und Sicherheit. Dies führt zur Verschärfung dieser Instrumente und zur Intensivierung ihres Einsatzes im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht und zu einem Rückbau der Garantien und Eingriffsschranken aus dem strafrechtlichen Verfassungsrecht. Der Staat ist von einem Gefährder bürgerlicher Freiheit zu einem Partner im Kampf für bürgerliche Sicherheit geworden, und das Strafrecht befindet sich auf dem Weg zu einem Gefahrenabwehrrecht.
Die Tendenz, das Strafrecht vor allem auf die Herstellung von Sicherheit zu verpflichten, gerät mit seinen verfassungsrechtlichen Traditionen in Konflikt. Sicherheitsbedürfnisse sind strukturell unstillbar und machen einen rationalen Diskurs über eine vernünftige und zeitgerechte Politik der inneren Sicherheit schwierig. Es gibt aber Wege, um die Freiheit auch in einer Risikogesellschaft zu bewahren.
Stammzellforschung und Forschungsfreiheit; Oder: Schützt Art. 5 III 1 GG jede Forschung? (Teil 2)
Humane embryonale Stammzellen können sich durch Zellteilung nahezu unbegrenzt vermehren und sind aufgrund ihrer Fähigkeit zur Spezialisierung in der Forschung sehr begehrt. Die Gewinnung embryonaler Stammzellen ist in Deutschland verboten, da der befruchteten menschlichen Eizelle Menschenwürde und Lebensrecht zuerkannt wird. Anläßlich der jüngsten Diskussionen um die Stichtagsregelung bezüglich des Stammzellenimportes, wird im Beitrag aufgezeigt, inwiefern die Forschungsfreiheit das Arbeiten mit embryonalen Stammzellen etc. schützt. In Teil 1 des Beitrags wurden dafür zunächst notwendige Begriffe geklärt, sowie die einfachgesetzliche Lage erläutert. Ebenso wurde dargestellt, was unter externer und interner Forschungsfreiheit zu verstehen ist.
Anknüpfend an Teil 1 (erschienen in GreifRecht, Heft 5, April 2008) sollen in diesem zweiten Teil die Auswirkungen des Grundrechts auf Forschungsfreiheit für die Stammzellforschung diskutiert werden. Dabei wird zunächst auf die Entwicklung des Grundrechts auf Forschungsfreiheit eingegangen, bevor der Autor seinen eigenen Ansatz darstellt.
Die Durchsetzung europäischer Prinzipien im Strafvollzug – Parallelen zur Abschaffung der Todesstrafe?
Es gibt zurzeit eine enorme Menge an juristischem und kriminalpolitischem Material verschiedener europäischer Institutionen, das sich mit dem Strafvollzug befasst. Zusammen betrachtet enthalten die öffentlichen Stellungnahmen von Organen des Europarats – wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Anti-Folter-Komitee und der Parlamentarischen Versammlung – sowie zunehmend jene der Europäischen Union die Vorstellung, dass Freiheitsentzug nur als letztes Mittel und unter Berücksichtigung umfangreicher Gefangenenrechte Anwendung finden sollte. Dieser Artikel versucht nicht, durch die Analyse der verschiedenen Veröffentlichungen eine kohärente Gesamtheit zu ermitteln, sondern konzentriert sich auf die weitreichende politische Bedeutung der tatsächlichen Geschehnisse sowie ihrer allgemeinen Implikationen für die Kriminalpolitik. Dabei bezieht sich dieser Beitrag auf ähnliche Arbeiten über die Bedeutung der Abschaffung der Todesstrafe als europäisches Projekt.
Entzug und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist wegen seines engen Bezuges zu Art. 16 Abs. 1 GG ein äußerst grundrechtsrelevantes Thema. Dies bestätigt nicht zuletzt das im Mai 2006 gefällte Urteil des BVerfG betreffend die Rücknahme sog. erschlichener Einbürgerungen. Dieser Beitrag liefert eine allgemeine Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten
des Staatsangehörigkeitsverlustes und widmet sich einigen ausgewählten Fragestellungen.
Die nachträgliche Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft und ihre Folgen
Die nachträgliche Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft hat zahlreiche zivilprozessuale und materielle Probleme zur Folge. Die Folgen betreffen im materiellen Recht nicht nur arbeitsrechtliche Spezialprobleme, sondern darüber hinaus Probleme aus dem BGB AT, dem allgemeinen Teil des Schuldrechts und dem Bereicherungsrecht. Der Beitrag wertet außerdem – soweit ersichtlich – als erster umfassend die seit 2002 ergangene neuere Rechtsprechung des BAG zu den Folgen der nachträglichen Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft aus.
Der verfassungsrechtliche Schutz der Rente
1980 unterstellte das BVerfG rentenrechtliche Positionen erstmals explizit dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG. Später formte es die Voraussetzungen aus, die im Einzelnen vorliegen müssen, um solche sozialversicherungsrechtliche Positionen als verfassungsrechtliches Eigentum einzustufen. Der Beitrag setzt sich mit den Schutzvoraussetzungen und dem Schutzumfang der gesetzlichen Rentenansprüche und ‑anwartschaften auseinander. Er beleuchtet insbesondere, inwiefern die Verfassung gesetzgeberischen Einschnitten in die Renten und Umwandlungen des Rentensystems Einhalt gebieten kann.
Buchbesprechung – Richard L. Lippke: Rethinking Imprisonment
PDF herunterladen: Buchbesprechung – Richard L. Lippke: Rethinking ImprisonmentBuchbesprechung – Sonja Buckel, Ralph Christensen und Andreas Fischer-Lescano (Hrsg.), Neue Theorien des Rechts
PDF herunterladen: Buchbesprechung – Sonja Buckel, Ralph Christensen und Andreas Fischer-Lescano (Hrsg.), Neue Theorien des RechtsKrank und auch noch schlecht beraten – Klausur im Sozialversicherungsrecht
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Ausgabe 5April 2008
Schwerpunkte der Reform des Unterhaltsrechts durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz 2007
Das gesetzliche Unterhaltsrecht gehört zu den praktisch
wichtigsten Teilgebieten des Familienrechts. Mit Beginn des
neuen Jahres sind nicht unerhebliche Änderungen vornehmlich des Rechtes des nachehelichen und des Kindesunterhalts
wirksam geworden. Der folgende Beitrag will – unter Verzicht auf eine erschöpfende Darstellung aller Einzelheiten
des neuen Rechts – die tragenden Grundzüge der Reform
und die wesentlichen Unterschiede zum bisherigen Rechtszustand herausarbeiten. Ein besonderes Augenmerk soll
hierbei auf die den Reformgesetzgeber leitenden rechtspolitischen Vorstellungen und Zielsetzungen gelenkt und vor
diesem Hintergrund eine vorsichtige Prognose über die Auswirkungen der Reform angestellt werden.
Stammzellforschung und Forschungsfreiheit Oder: Schützt Art. 5 III 1 GG jede Forschung? (Erster Teil)
Das 2002 verabschiedete Gesetz über die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen (StZG) wird 2008 im
Bundestag erneut diskutiert, weil es bereits veraltet sein soll.
Die Aufmerksamkeit in der Diskussion liegt hierbei größtenteils auf der Frage, wie intensiv die Menschenwürdegarantie den menschlichen Embryo schützt. Stattdessen wird
in diesem Beitrag gefragt, ob und mit welcher Intensität die
Stammzellforschung durch Art. 5 III GG geschützt ist. Dies
führt zu einer grundrechtlichen Analyse der Wissenschaftsfreiheit, die auch im Lichte der weiteren Grundrechte gesehen werden muss, die ebenfalls im die Lebensbereich Forschung vorgenommenen Handlungen schützen. Hierbei
zeigt sich, dass die Wissenschaftsfreiheit vorrangig die Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft als sozialem Funktionssystem
schützt und nicht konkrete Handlungen der Forschung an
speziellen Untersuchungsgegenständen.
Kriegsverbrechen nach Art. 8 Rom-Statut
Am 01.07.2002 trat mit dem Rom-Statut die rechtliche
Basis zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs
mit Sitz in Den Haag in Kraft. Das Rom-Statut konnte
damit 2007 sein 5-jähriges Jubiläum feiern. Zudem wurde am 29.01.2007 durch die erste Vorverfahrenskammer
des IStGH die Anklage gegen Thomas Lubanga Dyilo, einen
kongolesischen Milizenführer, wegen der Rekrutierung von
Kindersoldaten zugelassen. Die Kammer kam zum Ergebnis,
dass ausreichende Beweise dafür vorliegen, dass der ehemalige Milizenführer Kinder unter 15 Jahren für die „Forces
Patriotiques pour la Libération du Congo“ (FPLC), dem
militärischen Flügel der „Union des Patriotes Congolais“
(UPC), rekrutiert hat und diese Kinder aktiv in den Feindseligkeiten in der kongolesischen Region Ituri zwischen September 2002 und 13.08.2003 eingesetzt wurden. Erstmals
in der Geschichte wird beginnend am 31.03.2008 ein Verfahren vor einem ständigen internationalen Strafgerichtshof
durchgeführt werden. Mit der Rekrutierung von Kindersoldaten wird dabei ein Art. 8 unterfallendes „Kriegsverbrechen“ Gegenstand des Verfahrens sein.
Dies soll zum Anlass genommen werden, sich mit dem RomStatut, speziell mit Art. 8 und dabei insbesondere auch mit
der Verwendung von Kindersoldaten, näher zu befassen.
Tarifliche Altersdiskriminierung und AGG
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der praktisch
überaus wichtigen Problematik der Altersdiskriminierung
im Arbeitsrecht und hier speziell in Tarifverträgen. Dazu
werden nach einer kurzen Einführung zunächst die abstrakten Anforderungen des neuen AGG dargestellt und sodann –
unter Hinzuziehung vieler Beispiele – auf die wichtigsten
tarifüblichen Regelungen angewandt. Auf diese Weise wird
ein weiter Überblick über typische Probleme des kollektiven
Arbeits- und Antidiskriminierungsrechts gegeben.
Sturmschäden: Fragen der Kausalität und Schadensbemessung – Anmerkungen aus Anlass des Urteils OLG Saarbrücken 12.04.2006, r+s 2007, 62
In seiner Entscheidung vom 12.04.2006 hatte sich das OLG
Saarbrücken sehr detailliert mit Fragen der Kausalität und
Schadensbemessung im Versicherungsrecht auseinander zu
setzen. Anlässlich dieses Urteils befasst sich der vorliegende
Beitrag mit diesen in Rechtsprechung und Lehre viel diskutierten Themen. Als zentrale Fragen der Versicherungsrechtslehre stehen Kausalität und Schadensbemessung oftmals im
Mittelpunkt sowohl gerichtlicher Entscheidungen als auch
wissenschaftlicher Betrachtungen, wobei diese Themen nach
Ansicht mancher Autoren die Fantasie juristischer Verfasser
in besonderem Maße zu inspirieren scheinen. Bei genauer
Betrachtung wird sich herausstellen, dass es dem Gericht im
vorliegenden Urteil nicht gelang, sein letztlich stimmiges Ergebnis, durchweg auf dogmatisch festen Boden zu stellen. Im
Rahmen dieser Betrachtung wird zunächst das inmittenstehende Urteil kurz dargestellt. Sodann werden die dogmatischen Grundlagen der beiden Kerngebiete erläutert um im
nächsten Schritt das vorliegende Urteil auf Basis dieser Erkenntnisse kritisch zu betrachten. Stärken und Schwächen
der Ausführungen des OLG Saarbrücken werden aufgezeigt
und der Autor wird mit entsprechenden Anmerkungen auf
die Entscheidung eingehen.
Carl Schmitt: Verfassungslehre (1928)
PDF herunterladen: Carl Schmitt: Verfassungslehre (1928)Sport ist Mord – Klausur im Strafrecht
PDF herunterladen: Sport ist Mord – Klausur im Strafrecht
Ausgabe 4Oktober 2007
Kritik gerichtlicher Entscheidungen
In Studium und in der Praxis spielt die Kritik gerichtlicher
Entscheidungen eine bedeutsame Rolle. Im Folgenden sollen
Vorschläge für eine methodengerechte Erarbeitung und Darstellung einer solchen Kritik unterbreitet werden. Zugleich
soll deutlich werden, inwieweit sich methodische Grundsätze der Wissenschaft und Praxis unterscheiden und für die
Gerichte Unterschiede bei der Methode der Erarbeitung und
der Darstellung einer Lösung bestehen.
Analoge Anwendung der „Keck-Grundsätze“ des EuGH auf verwendungsmodale Produktregelungen
Mitgliedstaatliche Regelungen, die lediglich die Art und
Weise des Verkaufs von Waren regeln, werden in der KeckRechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 EG) ausgeklammert. Dies gilt allerdings nur
dann, wenn durch die entsprechenden Maßnahmen grenzüberschreitende Waren nicht benachteiligt werden. Auf
nationale Regelungen, die innerstaatlich die Verwendung
einzelner Waren beschränken, sollten die Grundsätze der
Keck-Rechtsprechung analog angewandt werden. Zumindest
im Rahmen eines stärker gleichheitsrechtlichen Verständnisses der Warenverkehrsfreiheit lässt sich dieser Schluss zwingend aus der Teleologie des Art. 28 EG ziehen. Jedenfalls
aber erweist sich bei vergleichender Betrachtung, dass eine
unterschiedliche gemeinschaftsrechtliche Einordnung von
Verkaufs- und Verwendungsmodalitäten in sich widersprüchlich ist.
„Meine Herren, können Sie sich denn nicht einigen!“ ** Absprachen im Strafverfahren und Vorschläge zur gesetzlichen Regelung
Ziel dieses Aufsatzes ist zum Einen, den Kommilitonen und
Kommilitoninnen einen Einstieg in die Problematik der Absprachen zu bieten. Zum anderen sollen die wesentlichen
Vorschläge für eine gesetzliche Regelung miteinander verglichen werden und dazu einige Stimmen der Literatur und
ggf. die Stimme des Autors zu Wort kommen.
Going Public – Ablauf und typische Rechtsfragen eines Börsenganges
In diesem Beitrag werden die einzelnen Schritte eines Börsenganges als dem zentralen kapitalmarktrechtlichen Transaktionstyp dargestellt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsstellung
der Beteiligten (Emittentin, Aktionäre, Konsortialbanken,
BaFin) sowie der Inhalt der typischerweise abzuschließenden
Vereinbarungen und der sonstigen zu erstellenden Dokumente (Mandatsbrief der Konsortialführerin, Wertpapierprospekt, Übernahmevertrag, Legal Opinions). Der Beitrag versteht sich zugleich als Einführung in das Kapitalmarktrecht,
weshalb zentrale kapitalmarktrechtliche Begriffe erläutert
und das Zusammenspiel der einzelnen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften (vor allem in BörsG, WpHG, WpPG) im
Kontext des Börsengangs dargestellt werden
Die Qualität forensischer Begutachtung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Qualität der forensischen
Begutachtung im Strafverfahren. Es werden Fehlerquellen
aufgezeigt, die im Verlauf von der Begutachtung des Probanden bis zu der Abfassung des schriftlichen Gutachtens
auftreten. Besonders beleuchtet werden dabei die Anamneseerhebung sowie das Problem subjektiver Einflüsse. Dazu
werden ältere mit neueren Studien verglichen und es wird
dargestellt, inwieweit sich die Qualität der Gutachten in
einzelnen Bereichen entwickelt hat



